Darf auf einem Radarfotoeine zweitePerson zu erkennen sein,oder muß diese geschwärzt werden?
Sonntag, 25. April 2010, 08:16
Abgelegt unter: Fotos

Ich wurde im Urlaub gebltzt und auf dem Radarfoto ist außer mir auch der Sohn meiner Lebensgefährtin zu erkennen. ist dies rechtlich zulässig?


7 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • LeoXXXX sagt:

    Ja. (Die zweite Person darf zu erkennen sein – es muss nicht geschwärzt werden.)
    Das Foto wird ja nicht veröffentlicht. Es unterliegt den Datenschutzbestimmungen der betreffenden Behörde. Über die reine Abbildung hinausgehende Personendaten wurden nicht erhoben und daher auch nicht gespeichert. Es wurde außerdem im öffentlichen Raum aufgenommen.
    Und schließlich kann der weitere Fahrzeuginsasse evtl. für Zeugenaussagen usw. bei einem eventuellen Prozess wichtig sein.
    Ein Schwärzen des Fotos hatte auch deshalb wenig Sinn, weil du ja selbst genau weisst, wer mitgefahren ist (und das ungeschwärzte Orignal ja auch nach dem Schwärzen bei der Behörde vorhanden wäre).
    Wenn der Sinn deiner Frage darauf hinausläuft, ob du wegen eines rechtlich unzulässigen Fotos jetzt die Geldbuße nicht zu bezahlen brauchst: Vergiss es!

  • debbi_di sagt:

    muss geschwärzt werden. das ist ein eingriff ins persönlichkeitsrecht!!! zum beispiel du fährst mit deiner geliebte (n) und wirst erwischt! dagegen kann man sogar klagen wenn deine frau oder mann davon wind bekommt. und der beifahrer(in) hat ein recht auf eigene fotos. wenn du von jemand anderen auf der straße bilder machst musst du den auch um sein einverständnis fragen! allerdings bei einer straftat dürfen die dann wieder das unzensierte bild verwenden, wenn du z.b. dieses kind entführt hast oder so.

  • mzi sagt:

    Hi,
    das wird glaube ich überall unterschiedlich geregelt.
    Ich habe schon Fotos bekommen, bei denen nur der Fahrer und Kennzeichen zu sehen sind, aber auch die komplette Frontansicht incl. Beifahrer.
    Mir ist nicht bekannt, dass es eine Vorschrift gibt, die zwingend das „schwärzen“ vorschreibt.
    Gruß

  • DR Eisendraht sagt:

    Muß sie nicht, denn oft genug ist die fotografierte Person nicht zu ermitteln und der daneben sitzende Halter zur Zahlung verpflichtet.

  • Ozzy© sagt:

    Ja, das schwärzen von Radaraufnahmen ist auf Grund der Beweisführung rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben.

  • Zack hier bin ich sagt:

    Nein, muss geschwärzt werden, zumindest das Foto was du zu geschickt bekommst.
    Mfg

  • Kai sagt:

    ja, in der Regel wird es eigentlich gemacht, oder es wird nur der auschnitt vom fahrer gezeigt. Allerdings würde ich mich jetzt nicht festlegen wollen ,ob es in allen Bundesländern so gehandhabt wird. Ausnahme der Fahrer lässt sich nicht ermitteln.



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