Kann ich ein Bewerbungsfoto als Passbild verwenden?
Dienstag, 2. Februar 2010, 23:48
Abgelegt unter: Fotos

Mein Personalausweis ist abgelaufen und ich brauche einen neuen. Hab aber keine Lust, jetzt wegen so was wieder zum Fotografen zu rennen. Ich hab noch ein Bewerbungsfoto, welches auch aktuell noch von diesem Jahr ist. Es hat aber eben leider nicht die Maße für ein Passbild. Verkleinern die das oder muss das Bild exakt die Maße haben? Das Bild hat auch einen blauen Hintergrund, ist das erlaubt?


7 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • * sagt:

    Nein, kannst Du nicht, es muss der Norm entsprechen, und die hast Du mit dem Foto nicht.

  • Rock'n'R sagt:

    Guggst Du Wikipedia. Kriegst Du das hier:
    Aktuelle Anforderungen in Deutschland (für den ePass) [Bearbeiten]
    * Das Passgesetz legt in § 4 Abs. 5 für Reisepässe fest: „[…] Einzelheiten des Lichtbildes bestimmt der Bundesminister des Innern im Benehmen mit dem Auswärtigen Amt durch Rechtsverordnung […]“.
    * Passbilder sind 35 × 45 mm groß (Hochformat, ohne Rand), wobei die Entfernung oberes Kopfende ↔ Kinn zwischen 32 und 36 mm liegen muss.
    * Das Gesicht muss gut ausgeleuchtet sein und vor einem neutralen hellgrauen Hintergrund
    fotografiert werden. Effektbeleuchtung ist nicht gestattet, Schatten auf dem Hintergrund sind nicht zulässig. Reflexionen in einer vorhandenen Brille sollen vermieden werden.
    * Die Gesichtsfläche darf nicht abgedeckt sein.
    * Auf dem Lichtbild dürfen keine Uniformteile abgebildet sein.
    * Ist das Tragen einer Kopfbedeckung vorgeschrieben (z. B. Religionsgemeinschaft, geistlicher Orden), so ist diese Verpflichtung der Passbehörde nachzuweisen. Trotz Kopfbedeckung muss das Gesicht in vollem Umfang zu erkennen sein.
    * Zur Unterstützung der automatischen Gesichtserkennung (Biometrie) wird ein neutraler (ernster) Gesichtsausdruck mit geschlossenem Mund gefordert.
    * Das Bild muss frontal aufgenommen werden, die Nase muss auf der Mittellinie liegen. Halbprofil ist nicht zulässig. In Deutschland sowie im Ausland (z. B. Großbritannien und Kanada) sind entsprechende Vorschriften bereits in Kraft getreten.
    * Für Personalausweise und vorläufige Personalausweise können beide Lichtbild-Typen (nach alter und neuer Foto-Mustertafel) verwendet werden (Anlage zum Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 1. September 2005 an die Fotobranche und die Passbehörden; nach wie vor gültig).
    * Es empfiehlt sich, ca. 5 mm weißen Rand um das 35 × 45 mm große Bild zu belassen damit die Behörden es mit den vorhandenen Schablonen bearbeiten können.
    Gruß aus Braunschweich
    Johannes
    PS: aufpASSEn

  • konsum01 sagt:

    Also bei uns auf dem Amt steht extra ein Fotoapparat in dem du deine Bilder machen kannst. Und es ist auch genau beschrieben wie du sitzen sollst, wohin du gucken sollst und der Hintergrund (natürlich auch nicht verschleiert). Also du wirst ein Passfoto machen müssen, gerade für deinen Personalausweis.

  • Helgale sagt:

    Im Paßamt gibt es eine Zange, die die Bilder auf Maß zuschneidet. Es könnte bei Deinem Bild evtl. am Hintergrund hapern, daß er zu blau ist. Sollte ganz hellblau sein. Probier es mal mit dem Bild,
    die Behörde schickt Dich dann schon weg, wenn es nicht paßt.

  • Luna sagt:

    Also bei mir ging das. Die Beamtin hat das Bewerbungsfoto einfach zugeschnitten. Probier’s einfach mal aus.

  • Rudi sagt:

    Wenn das Bild in den “ Biometrischen Rahmen “ passt – sollte das eigentlich gehen.Im zweifel auf dem Rathaus vorzeigen.Die wissen Bescheid.

  • Jonas sagt:

    nein geht nicht



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