Ab wann wird es für Firmen strafbar, mit unterdrückter Nummer anzurufen?
Sonntag, 31. Januar 2010, 12:47
Abgelegt unter: Schweizerfirmen

Mit mir wollte gerade eine Dame eines Glückspielvereins drüber diskutieren das die Ahndung von Werbeanrufen ohne angezeigte Rufnummer erst ab 1.7 in Kraft tritt und sie dann ihre Nummer preisgeben.
Ich hab drauf bestanden das es seit 1.4 gilt und das unerwünschte Werbeanrufe zusätzlich mit 50000 Euro Ordnungsgeld geahndet wird!
Als ich ihr sagte das sie dieser Anruf insgesamt 60000 Euro kosten kann, wenn ICH will, da sie ihren Namen und die Firma genannt hat, hat sie aufgelegt!


7 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • menschli sagt:

    Richtig so!
    Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer sind seit April diesen Jahres gesetzlich verboten und stehen unter Strafe!
    Ich hab für den Fall übrigens eine Trillerpfeife neben meinem Telefon liegen –
    @newuser2 – grundsätzlich hast du Recht, aber da ich das meinem „Gesprächspartner“ ja deutlich sage, weiß er/sie ja, worauf er/sie sich einlässt!
    Ich zitiere meinen Rechtsanwalt mal nach bestem Wissen und Gewissen : “ Wenn du dich – auch am Telefon – bedroht fühlst, dann darfst du dich wehren!“
    Und ich erkläre stets deutlich, dass ich diese unverschämten Anrufe als Bedrohung empfinde!
    Habe meinen kleinen Triller übrigens noch nie einsetzen müssen!

  • newuser2 sagt:

    Wenn sie Dich anrufen machen sie sich strafbar,aber sie haben ja die Rufnummer unterdrückt,also hast zuerst Du das Problem wer hat Dich angerufen!
    Du musst bei deinem Provider,einen Antrag stellen das alle mit Unterdrückter Nummer gespeichert werden,denn Du möchtest keine Telefonwerbung.
    Dann hast Du auch den nötigen Beweis wer und wann angerufen hat, dann kannst Du Anzeige bei der Polizei machen.
    Die unterdrückte Rufnummer alleine kostet nur 10.000,–€
    Wir haben aber selbst die Möglichkeit falls ein Router verwendet wird in den Einstellungen, bei Rufnummer Unterdrückung Anruf nicht weiterleiten einzustellen.
    @menschlich
    Das mit der Trillerpfeife würde ich unterlassen es kostet Dich etliches mehr denn das ist schwere Körperverletzung und wird auch bestraft.von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

  • Shmendri sagt:

    Unerwünschte Werbeanrufe oder Verkaufsangebote (Cold Calls) sind in Deutschland schon seit Ewigkeiten verboten.
    Wenn du allerdings mal irgendwo an einem Gewinnspiel oder sowas teilgenommen hast, und in den AGB dort was von wegen „dürfen sie per Telefon über neue Angebote informieren…“ drinstand (viele überfliegen das nur), dass ist es erlaubt (Hot Call).
    Sobald du am Telefon aber einmal sagst „Ich will nicht, dass sie mich in zukunft wieder anrufen“, hat sich die Sache erledigt, sowas kann man mündlich widerrufen.
    Seriöse Firmen werden sich dann auch nicht mehr bei dir rühren, unseriösen Firmen droht man einfach mit der Polizei, das sollte dann auch reichen.
    Achja, keine Gespräche als „Beweis“ mitschneiden (auf dem AB oder so), es ist verboten Telefongespräche aufzunehmen, ohne den Gesprächspartner darüber zu informieren.

  • FrauHolle DR nur mit Begründung sagt:

    Solche Anrufe kommen bei mir erst gar nicht an.
    Ich habe immer den AB angestellt. Und bei einer Nr., die ich nicht kenne, oder eben Rufnummer unterdrückt- lasse ich erst den AB anspringen.
    Darauf sprechen diese Herrschaften ja nicht. So habe ich absolute Ruhe vor denen.
    Kann ich zur Nachahmung empfehlen.

  • Pokegrei sagt:

    Bis zum 1.7 ist auch richtig, das noch eine Umsetzungsfrist besteht!
    D.h bis zum 1.7 dürfen wir/man das noch…
    Sind im übrigen 50000Euro…

  • karla*will Frühjahr!* sagt:

    Gut gemacht, Große!
    Unglaublich, worüber die diskutieren wollen :-(.

  • *Maya* sagt:

    Ja definitiv seit 01.04.2009.
    richtig, dass du ihr das gesagt hast…ich hasse solche Anrufe.



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