Anzeigen aufgrund veröffentlichung privater bilder?
Donnerstag, 4. Februar 2010, 21:47
Abgelegt unter: Fotos

Hallo liebe freunde,
an „freund“ von mir hat sich auf einer lan pc unerlaubt über meine pc „hergemacht“ (ich war gerade abwesend) und ein bild meiner freundin entdeckt (es war passwort gesichert), es zeigt sie nun ja sagen wir ziemlich freizügig. tja dann hat er es sich auf sein handy gezogen und in der „öffentlichkeit“ verbreitet. da ich es ihm heimzahlen will aber nicht unbedingt direkt gewalt anwenden will wollte ich fragen ob man ihn dafür strafrechtlich zur verantwortung ziehen kann?! er ist 15


6 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Ryo Saeba sagt:

    Bezüglich des Eingriffs in deine Rechte käme § 202a StGB (Ausspähen von Daten) und § 303a StGB (Datenveränderung) in Betracht. Zusätzlich auch noch im Urheberrecht § 106 UrhG.
    Darüber hinaus kann auch noch § 201a StGB (Verletzung des Intimbereichs durch Fotos) einschlägig sein, was aber möglicherweise nur auf Antrag deiner Freundin verfolgt wird.
    Mit 15 Jahren ist er ferner strafmündig. Nicht zuletzt bleiben auch noch zivilrechtliche Ansprüche (Schadensersatz, Unterlassung etc.)

  • loewenp sagt:

    Ryo Saeba hat recht. Die ersten beiden genannten Straftaten kann jeder anzeigen (auch du) die Verletzung des Intimbereichs bedarf eines Strafantrags deiner Freundin.
    Prozesskosten kommen nicht auf dich/euch zu, solange ihr nur die Straftaten anzeigt, da die Verfolgung und mögliche Anklage dann die Staatsanwaltschaft übernimmt.
    Wenn ihr darüber hinaus noch Schadensersatz oder Schmerzensgeld haben wollt, müsst ihr vor einem Zivilgericht (i.d.R. dem Amtsgericht) Anklage gegen ihn erheben. Hierfür empfiehlt sich die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts. Da ich vermute, dass du kein oder nur ein sehr niedriges Einkommen hast, kannst du dafür Prozesskostenhilfe am Gericht beantragen. Es ist wohl erforderlich, dass deine Eltern die Beauftragung eines Anwalts übernehmen, da du nur eingeschränkt geschäftsfähig bist (achtung, das weiß ich nicht genau). Ich würde dir empfehlen, wenn du eine Schmerzensgeld-/Schadensersatzklage in Betracht ziehst, zunächst mal dich anwaltlich beraten zu lassen.

  • zuckerfe sagt:

    Natürlich aber ich glaube das muss wenn dann deine Freundin machen, aber du selber kannst ihn dafür belangen das er dein Eigentum ohne nachfragen benutzt und daten geklaut hat.
    Da mach dich mal schlau ich glaub ich lieb da bisschen richtig und wenn nicht dann ruf doch einfach mal die Polizei an, sie wird dir da schon weiter helfen
    Viel Glück

  • psychoki sagt:

    zuckerfee hat recht.
    schließlich hat er ja nicht die rechte an den bildern deiner freundin und verletzt damit ihre privatrechte.
    klar kann man ihn zur veratnwortung ziehen.
    in seinem alter wird er aber wohl n paar sozialstunden bekommen und auf alle fälle vorstrafe.
    würd dir auch raten zur polizei zu gehen, die können dich da noch besser beraten.

  • Mutter Schagalla sagt:

    Dürfte ausgesprochen schwierig sein. Da hat zwar einer das Recht am eigenen Bild verletzt, aber kann nur das „Objekt der Begierde“ selbst dagegen etwas tun –
    Gewalt ist wohl ohnehin eher ein Mangel an Verstand – oder?

  • fuchs sagt:

    Das kannst Du nicht machen das muss deine Freundin machen aber es hat einen haken das gibt einen prozess der wir dich teuer zu stehen kommen wen Du in verlierst Schaf das Privat aus der Welt



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