Arbeit in Leasingfirmen (Leihfirma)?
Montag, 1. Februar 2010, 05:04
Abgelegt unter: Schweizerfirmen

Ich bin von Amt verdonnert worden mich bei einer Leihfirma zu arbeiten. Da ich sonst eine Sperre bekommen würde. Die schreiben einen Mindestlohn von 6,50 Euro. Wie hoch ist der tatsächliche Tarifliche Mindestlohn ???


8 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • mausekat sagt:

    Das kommt auf den Tarifvertrag der Leihfirma an. Wenn der Hauptfirmensitz der Leihfirma in den 5 Nebulä ist, dann dürfen die auch im Westen Arbeitsverträge mit Ostbedingungen abschließen. Die Tarifverträge stammen oft von einer „christlichen“ Gerwerkschaft mit Papiermitarbeitern- sehr dubios. Die sind dabei diese Lücke im Gesetz zu schließen.
    Im Westen ist der Mindestlohn über 7 Euro.

  • kurt j sagt:

    laut gesetz muss die arbeit gleich dem tariflohn bezahlt werden, aber die meisten leihfirmen sind in der christlichen gewerkschaft, die ist aber verboten und für nicht rechtens von einem gericht erklärt worden. aber du solltest die stelle annehmen und dann zur arge gehen und um aufstockung auf hartz4 ( Alg2 ) beantragen, welches dir auch dann zusteht.

  • heuberka sagt:

    Auch Zeitarbeitsfirmen haben Tarife. Es kommt darauf an, wo du arbeitest und welche Qualifikation du hast. Zur allg. Info
    http://www.lohnspiegel.de/ – Im Cache – Ähnlich

  • Tante Gerti sagt:

    Bei Leihfirmen gibt es keinen MIndestlohn. Es findet sich immer eine „christliche“ Gewerkschaft, die alles „absegnet“.

  • Daniela sagt:

    Dsa kommt auf Deine qualifizierung und die Branche an. Bei ungelernten oder Hilfsarbeitern ist 6,50 € der Stundenlohn! Bei Fachkräften ist das dann mehr…..

  • Dominato sagt:

    17,50 Euro aber 6,50 nur das darf nicht wahr sein, nun fällt mir gerade ein wo Frau Merchel her kommt DDR

  • D.R. Eisendraht sagt:

    Für Leihfrimen gelten besondere Luxustarife.

  • Kapaun sagt:

    Kommt wohl drauf an, in welcher Branche du arbeitest, nicht wahr?



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