Bei Betriebskostenabrechnung habe ich 120,- Euro gut, die Verwaltung sagt wir bekommen das nicht! Ist das O.K
Dienstag, 20. April 2010, 13:57
Abgelegt unter: Immobilien

Wohne in einer Mietswohnung. Das Haus steht unter Zwangsverwaltung, alles geht nur über eine Immobilienfirma.
Wir sollten nur was ausfüllen, daß wir nun Gläubiger sind. Verwaltung sagt, sie können Guthaben nicht auszahlen wegen der Schulden des Hausbesitzers. Hat da jemand Ahnung?
Danke für eure Hilfe!


9 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

Hinterlase deinen Kommentar!

  • kass1de sagt:

    Das ist Blödsinn was die Verwaltung sagt. entweder müssen sie dir den Betrag verrechnen oder ausbezahlen.
    Dich gehen die Schulden des Hausbesitzers nichts an, du bezahlst die Nebenkosten als Strom, Wasser, Heizung usw., dafür gehst du in Vorleistung und nur dafür darf dein Geld verwendet werden. Deine Nettomiete ist für die Schuldenabdeckung da. du willst ja nicht Miete zurück sondern deine Nebenkosten also lass dich nicht verunsichern und bestehe auf einer Auszahlung.
    Für dich wäre es auch sehr sinnvoll wenn du einem Mieterverein beitreten würdest. Kostet nicht die Welt und du hast ein oder zwei Rechtsberatungen frei.

  • Berni sagt:

    Wende dich für eine Beratung an einen „Mieterverein“ oder an
    die Verbraucherzentrale denn ein Teil der hier gegebenen Rat-
    schläge sind nicht ok.

  • Anonymous sagt:

    frag mal einen rechtsanwalt

  • knolle sagt:

    Ich schlage dir vor, das du bei der nächsten Miete den Betrag einfach verrechnest. So hast du dein Geld auf einem kleinen Umweg zurück. Dein Mietkonto ist somit glatt gestellt.
    LG Josi

  • Butterke sagt:

    Wenn du beweise hast ist das recht auf deiner Seite!!!

  • arnulf sagt:

    Bloß nichts ausfüllen!!! Das ist ein Trickk und dann ist das Geld so gut wie futsch!
    ich persönlich würde die 120€ in diesem besonderen Fall bei der nächsten Mietzahlung schlicht (unter Angabe der Zweckbestimmung des Betrages) einbehalten, weil er mir zusteht. (ggf. Änderung des Dauerauftrages)
    Das hat den Vorteil, daß sich die andere Partei kümmern muß, wenn sie Einwände hat, und wer klagt schon gerne wegen 120€ , wenn einem diese ohnehin nicht zustehen?

  • Knut S sagt:

    wenn ihr weiter in der wohnung wohnt, ist das ok – das guthaben wird mit den neuen abschlägen verrechnet (im regelfall).
    seid ihr ausgezogen, habt ihr einen anspruch auf auszahlung des guthabens.

  • lacy48_1 sagt:

    Am besten wendest Du Dich an einen Mieterschutz-Bund:http://www.mieterschutzbund-berlin.de/

  • Michael W sagt:

    Kommt drauf an warum sie es Dir nicht überweisen wollen. Hast Du Mietrückstände? Andere Rechnungen der Verwaltung nicht bezahlt?
    Wenn ansonsten alles o.k. ist bei Dir würde ich doch erst mal fragen warum Dir das Geld nicht gutgeschrieben bzw. ausgezahlt wird.
    Sicherlich ist ja alles in Deinem Mietvertrag festgehalten.



Einen Kommentar hinterlassen