Beteiligung von Arbeitnehmern an Firmen-Gewinnen?
Montag, 1. Februar 2010, 09:20
Abgelegt unter: Schweizerfirmen

Die Gewerkschaften fordern das ja häufig! Da hat sicher auch keiner was gegen, aber: wärt ihr als Arbeitnehmer bei Firmenverlusten auch bereit, das Risiko mitzutragen? Was haltet ihr von einer direkten Firmenbeteiligung incl. des Risikos? Speziell bei kleineren und mittleren Unternehmen…


10 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Charlie_ sagt:

    Grundsätzlich ist eine Beteiligung eines Arbeitnehmers an seiner Firma schon wünschenswert, nur sollte man den Vertragspartnern (Arbeitgebern und Arbeitnehmern) hier eigenen Gestaltungsspielraum lassen und nicht alles gesetzlich regeln. Bei einigen Betrieben klappt das doch schon ganz gut. Wo es zufriedene und motivierte Mitarbeiter gibt können sogar Chefs lächeln. Dort stimmt das Betriebsklima.

  • filos sagt:

    Jeder Arbeitnehmer trägt so oder so ein Risiko speziell bei kleineren Unternehmen ist es viel höher als bei Grossen.
    Wenn ein Handwerksbetrieb verluste macht dann sind die Arbeitnehmer schneller betroffen und bekommen zB. Ihre Löhne später oder gar nicht. Geht es dem Unternehmer gut und die Auftragslage ist hervorragend dann profitiert der Unternehmer.

  • hasenkin sagt:

    Habe von einer Firma gehört welche angesparte Überstunden von Mitarbeitern in Form von Geld irgendwo verzinsen lässt,müssen aber alle mitmachen.

  • blueeyed sagt:

    die beteiligung am firmengewinn halte ich für durchaus praktikabel. denn dadurch wird der arbeitnehmer mehr motiviert und lernt auch besser und kostengünstiger mit dem firmeninventar umzugehen. ist ja schließlich in seinem interesse, kosten der firma gering zu halten.
    eine direkte firmenbeteiligung halte ich nicht für notwendig, da die meisten arbeitnehmer wenig bis garnichts von der firmenleitung verstehen. somit würde sich auch das risiko der an nicht erhöhen. die gefahr einer insolvenz liegt momentan eh fast überall in der luft.
    die gewinnbeteiligung sollte aber als nachtrag zum arbeitsvertrag in schriftlicher form formuliert werden, wobei hierin die tätigkeit in der firma und die firmenangehörigkeit auch zu berücksichtigen sind. und wieviel vom gewinn der firma zur ausschüttung kommt. wenn dann bitteschön 50 % des gewinns, welcher gestaffelt unter den arbeitnehmern ausgezahlt wird.

  • leuchtsp sagt:

    Wie soll das bei kleinen Unternehmen denn funktionieren?
    Generell finde ich es eh Quatsch auf Zwang Gewinnbeteiligungen an Arbeitnehmer zu verteilen. Es ist nun ein mal nicht ihr Betrieb und jeder Angestellte beteiligt sich ja auch unterschiedlich motiviert am Betriebsergebnis.
    Der Firmeninhaber hatte die Geschhäftsidee, das Kapital, trägt das Risiko und glaubt mir, er arbeitet in Regel auch weit mehr als jeder Angestellter.
    Ich finde es zwar generell richtig, wenn man besonders guten Umsatz gemacht hat auch seine Angestellten daran zu beteiligen. Aber das sollte dann freiwillig stattfinden und nicht per Gesetz.
    Eine kleine Sonderumlage wenns gut läuft motiviert die Angestellten eher wenns freiwillig kommt und dann kann man gezielt die Richtigen belohnen.
    Tja und in kleinen Firmen verdienen doch die Angestellten eh nicht soviel. Wie sollte man sich dann an den Verlusten beteiligen?
    Und zu behaupten, der Angestellte trägt ja auch das Risiko der Arbeitslosigkeit ist Schwachsinn.
    Er kann sich einen neuen Job suchen aber der Chef ist dann ruiniert weil man heutzutage immer auch mit seinem Privatvermögen bürgt und wird über Jahre hinaus verschuldet sein.

  • sʌǝn s sagt:

    wäre der leistungsbereitschaft bestimmt sehr förderlich 🙂

  • sozialge sagt:

    Im Grundsatz richtig gedacht – aber neben dem schon genannten Risiko hat der Unternehmer,oder das Kapital viele Möglichkeiten der Manipulation.
    Selbst wenn man Einblick in die Abschluss-Bilanz hätte, können mit Rückstellungen, Aktienoptionen für Vorstände oder andere Zuwendungen die vom Ausichtsrat genehmigt werden, soviel an Gewinn abgeschöpft werden, dass für die Belegschaft nur die übliche Brotkrume übrig bleibt.
    Erst wenn Hauptkonten und Belege prüfbar wären…

  • andras_8 sagt:

    Der neu vorgeschlagene Investivlohn geht genau in diese Richtung, aber SPD und Gewerkschaften möchten nichteinmal darüber diskutieren… na dann SOLIDARITÄT!

  • Stamina sagt:

    Das sollte auf jeden Fall so sein, in Deutschland wird sowieso zu wenig Leistungsgerecht bezahlt. Gehts Der Firma gut soll sich das natürlich für die Angestellten bezahlt machen, das motiviert zusätzlich und man fühlt sich Seiner Firma dann auch in schweren Zeiten verbunden

  • Zigeuner sagt:

    Als AG hat bei uns jeder AN der 5 Jahre dabei ist Aktien – nett oder?
    Das Risiko trage ich in einem Kleinunternehmen doch auch, geht meine Firma unter, verliere ich meinen Arbeitsplatz…
    Zusätzlich erhalte ich Provision, umgelegt auf meinen Umsatzanteil, den ich erwirtschaftet habe (toll, wenn man ein 2 Jahresprojekt bei einer Großbank akquiriert hat)



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