BITTE helft mir!!?
Samstag, 10. April 2010, 04:56
Abgelegt unter: Regierung

habe übersetzte dokumente zum legalisieren.die originalen in deutsch werden vom regierungspräsidium beglaubigt und in der botschaft legalisiert.wer macht das mit den übersetzten, die botschaft nicht.wer dann?? oder brauch ich das nicht legalisieren lassen? das brauch ich fürs ausland.danke für die antworten.


9 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

Hinterlase deinen Kommentar!

  • Ralph S sagt:

    Kommt darauf an in welchem Land…
    Im allgemeinen reicht es, wenn ein qualifizierter Übersetzer die Übersetzung in die Landessprache übersetzt und man beide Fassungen, die deutsche und die fremdsprachige bei der jeweiligen Behörde vorlegt. Kommt aber wohl auf das Land an.
    Ich selbst habe die Scheidungsurkunde einer Deutschen, die in Schottland heiraten wollte, übersetzt (ich mache Übersetzungen nur von Zeit zu Zeit) und die ist jetzt glücklich (und legal) wieder verheiratet. Oder vor Gericht die Aussagen der Angeklagten und die Antworten des Gerichts übersetzt und das war rechtlich einwandfrei (musste allerdings zuerst einen Eid schwören…)
    Am besten lass die jeweiligen Dokumente übersetzen, die deutsche Botschaft des jeweiligen Landes kann Dir da sicher Adressen geben. Das sollten genügen, im Notfall mag noch eine notarielle Beurkundung erforderlich sein.
    Viel Glück

  • absolutly Paris sagt:

    du musst dich ein einen bei Gericht zugelassenen Übersetzer wenden. Die Dokumente werden dann zusätzlich beglaubigt.
    Findest du im Telefonbuch.
    gruß aus dem kloster

  • kaffee02 sagt:

    versuch es beim einwohnermeldeamt die können dir weiter helfen.

  • frechehe sagt:

    Entweder wendest du dich an einen Rechtsanwalt, der auf das bezogene Landesrecht spezialisiert ist oder an einen Kulturverein. Dort wird man dir bestimmt weiter helfen können.

  • joerg m sagt:

    Namasté,
    ja dies findest du im Telefonbuch, wie die Klosterfrau bin ich auch der Meinung, dass du dieses auch erfragen kannst, dennoch gibt es Dienstleister, die dies anbieten (auch Telefonbuch). Das können die auch, aber dann musst du trotzdem, dir dies Beglaubigen lassen, so oder so.
    Om Mani Padme Hum
    jörg

  • Miss Marple - la auténtica sagt:

    Dazu brauchst du einen staatlich vereidigten Dolmetscher.
    2. Weg…selber übersetzen und beim Konsulat beglaubigen lassen, das geht auch!

  • Brian W. Ashed sagt:

    Mir ist ja nicht so ganz klar, was du willst und für wen du es brauchst.
    Wenn du etwas für eine deutsche Behörde brauchst, dann sollte der Übersetzer entweder beim jeweiligen Amtsgericht / IHK vereidigt bzw, zugelassen sein.
    Wenn du etwas für dein Heimatland brauchst, wird ein deutscher Übersetzer wohl kaum reichen.
    Frage bitte dort nach, wo die Übersetzung gebraucht wird. Dort wird man dir sagen, welche Voraussetzungen die Übersetzung erfüllen muss.

  • *KA* sagt:

    Guck im Branchenbuch unter Notar, es gibt welche die für solche sachen extra zugelassen sind.

  • secondli sagt:

    Legalize Marihuana



Einen Kommentar hinterlassen