Brauche ich für einen Schlagring einen Waffenschein?
Montag, 5. April 2010, 08:22
Abgelegt unter: Allgemein

Und was ist mit Messern? Wie lang darf ein (schweizer) Messer sein, um keinen Schein zu benötigen?
Ich brauche nämlich Nahkampfwaffen für einen Film, den ich drehen will, und muss feststellen dass echte Sachen billiger sind als Atrappen.


12 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

Hinterlase deinen Kommentar!

  • Alox sagt:

    Schlagringe zählen in Deutschland zu sogenannten verbotenen Waffen. Der Umgang mit solchen ist untersagt und steht unter Strafe. Man darf diese Waffen nicht haben. Weder geborgt noch gekauft, auch nicht zu Hause im Tresor unter Verschluss. Und in der Hand irgendwo „draußen“ mit anderen Leuten dabei schon gar nicht.
    Was heißt Umgang: (erklärt in Absatz (3))http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_…
    Verbot des Umgangs mit verbotenen Waffen:http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_…
    Liste der verbotenen Waffen: (Anlage2,Abschnitt1, Punkt 1.3.2)http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_…
    Strafen: (Absatz (3), Ziffer 1)http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_…
    (Betrifft den Umgang mit Stockdegen, Totschlägern, Schlagringen und Wurfsternen)
    Es drohen bis zu drei Jahre Knast oder Geldstrafe. Du kannst natürlich versuchen beim BKA eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen. Ist Filmememachen dein Beruf? Dann stehen die Chancen etwas besser. Sonst eher nicht.

  • Lucky sagt:

    Für einen Schlagring brauchst Du keinen Waffenschein, aber einen sehr guten Anwalt.
    Allein schon der Besitz (und wenn Du ihn zu Hause einmauerst) stellt eine Straftat wegen illegalen Besitzes „Verbotener Gegenstände“ dar.
    Bei Messern mit feststehender Klinge spielt es keine Rolle wie lange die Klinge ist.
    Rechtlich sind das Werkzeuge.
    Verboten sind:
    Springmesser, d.h. Messer die man mit einer Hand öffnen kann, also automatisch Aufspringen.
    Stossmesser bei denen der Griff quer zur Klinge steht.
    Butterflymesser, und alle Gegenstände die nicht als Stichwaffe zu erkennen sind, es sich aber um solche handelt z.B. Kugelschreibermesser.
    Ein Schweizer Messer ist nicht verboten, da es rechtlich ein Werkzeug ist.

  • Wilk sagt:

    Schlagring is nich, Messer nur bedingt.
    Ausnahme sind Kulturveranstaltungen, Hobbies, Sammlungen, unter best. Voraussetzungen.
    Aber: Auch da ist eben nicht alles erlaubt, und schon gar nicht jeder Film.
    Andererseits können Filmschaffende u.ä. auch Waffen benutzen, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen, aber eben nur für den Zweck des Filmens etc, aber eben auch nur dann, wenn Gewalt nicht verherrlicht wird.
    da sind die Übergänge wohl aber auch eher fließend, immerhin ist der Film „Rambo III“ ja sogar als „besonders wertvoll“ ausgezeichnet worden, aber das war ja auch vor dem 11.09.2001, und damals mußte Afghanistan auch schon von irgendwem befreit werden.
    Vielleicht ist das ja ebenso schwierig wie der Unterschied zwischen Recht und Unrecht im Krieg, die Sieger haben zwar nicht immer Recht, aber das bestimmen ganz sicher nicht die Besiegten.
    Eine Waffe in der Hand desjenigen, der Recht hat, wird dann auch eher toleriert als in der Hand, der es eben gerade nicht hat.
    Wer weiß, vielleicht gibt es ja sogar gute und schlechte Waffen, abhängig vom Verwendungszweck?
    Die Verletten sind dann ebenso verletzt, wie die Toten tot sind, und ob das alles dann zu recht geschah oder nicht, ist für die derart Betroffenen wohl eher von marginaler Bedeutung.
    Die Anwendung gesetzlicher Vorschriften scheint auch abhängig u sein von den Moralvorstellungen des Anwenders.
    Mach es doch einfach, wichtig sind die Antworten, die du geben kannst, wenn dich jemand fragt.

  • aronphoe sagt:

    Waffenscheine braucht man Grundsätzlich nur für SCHUSSwaffen.
    Ein Schweizer messer ist ein Klapp Messer, das heißt es darf bis zu 8,5cm haben um öffentlich geführt zu werden. Jedoch gibt es bei Filmaufnahmen eine Ausnahme, das heißt es ist egal wie lang das Messer ist.
    Ein Schlagring ist ein Illegaler Gegenstand, da kannst du an Papier haben was du willst, der Besitz ist Strafbar.

  • ascalon2 sagt:

    Schlagringe sind in Deutschland gemäß § 2 Abs. 3 i. V. m. Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.2 WaffG verboten.
    Äh,nicht bös gemeint,aber wenn du ein „Schweizer Messer“ als „Nahkampfwaffe“ bezeichnest hast du nicht viel Ahnung von Waffen.
    Da du nicht kontaktiert werden möchtest,erübrigt sich jede weitergehende Antwort.

  • Mr.X sagt:

    Messer: Stehende Klinge ab 15cm soweit ich weiß (ja… laut Gesetz brauchste auch für große Küchenmesser nen Waffenschein… aber ok… behördliche Willkür)
    Schlagring: In Deutschland verboten, da du ihn erst anlegen musst um ihn zu benutzen, somit stellt es eine gefährliche Körperverletzung dar und du darfst ihn garnicht erst besitzen.

  • PERRO sagt:

    Beim Schlagring brauchst du einen Waffenschein, denn da muss das Kaliber eingetragen werden und wenn ich wieder in D bin, werde ich sofort für mein spanisches Schinkenmesser mit 25 cm Klinge einen Waffenschein beantragen. :-))
    Schönen Gruß vom Hauptmann von Köpenick – HURRA – HURRA – HURRA!

  • chocosti sagt:

    Du willst einen Film drehen, nee ist klar!
    Schlagringe sind in Deutschland übrigens verboten.

  • Franky sagt:

    Ja und wenn die Klinge größer als 15cm ist. Damit kann man schon ganz schön tief treffen.
    Wo kein Kläger da kein Richter. Also wer viel fragt bekommt auch viele Antworten.
    Gruß
    Franky

  • Quasimodos Klon sagt:

    Sieht auch echter aus, wenn sich die Schauspieler mit echten Waffen zusammenschlagen und abstechen.

  • uschiode sagt:

    erkundige dich bei deiner zuständigen waffenbehörde ehe es ärger gibt.

  • Miiiiia sagt:

    schlagring, nein.
    keine ahnung wie es mit messern ist, brauch man ueberhaupt einen waffenschein dafuer? du willst ja net gleich ein schwert benutzen 😉 wenn ja, versuch es doch mit plastik zeugs, sieht man doch eh nicht, was echt ist!



Einen Kommentar hinterlassen