Da legen die Reichen heimlich ihre schwarzen Konten in der Schweiz an und hier?
Donnerstag, 25. März 2010, 13:02
Abgelegt unter: Allgemein

schimpfen sie lautstark sie über die Harzt IV-Empfänger. Genau so sehen Doppelmoralisten aus immer schön von sich ablenken. Haben wir Steuerzahler nicht einen Anspruch zu erfahren, wer sein Geld in die Schweiz gelotst hat – besonders wenn es sich um bekannte Größen handelt?


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  • Schleier des Nichtwissens sagt:

    Natürlich gibt es bei dieser Frage intuitive Antworten, die für Ähnlich Denkende einleuchtend sind.
    Aber das tiefgründigere Problem ist m. E. komplexer.
    Ich persönlich hege wenig Sympathien für diejenigen, die frei von allen materiellen Sorgen gegen die Solidargemeinschaft verstossen, indem sie Steuern hinterziehen. Wenig plausibel scheint mir auch die Entrüstung derjenigen Schweizer Banker, die sich angesichts des Datenkaufs moralisch empören, obwohl sie wissen, dass die dadurch aufgedeckten Steuerhinterziehungen moralisch mindestens ebenso fragwürdig sind. Wäre ich Hehler, würde ich anderen nicht Hehlerei vorwerfen.
    Aber: die selbstrechtfertigende Argumentation der Steuerhinterzieher geht dahin, dass sie auf ihr Einkommen bereits Steuern gezahlt haben. Die Besteuerung ihres Besitzes wäre eine doppelte Besteuerung, aus ihrer Sicht ungerecht. Die Gegenargumentation lautet, dass man, wenn man dieses Argument berücksichtigen würde, die Einkommens- oder Vermögenssteuer modifizieren müsste. Wäre ja denkbar. Daher stellt sich prinzipiell die Frage, welches Steuersystem als gerecht erachtet werden kann (schwierig, da es völlig divergierende Gerechtigkeitsprinzipien gibt).
    Man könnte z. B. stärker thematisieren, inwiefern große Einkommen selbst erarbeitet sind und inwieweit sie nur aufgrund z. B. staatlich geleisteter Rahmenbedingungen möglich sind.
    Was die Rolle des Staates anbetrifft: Einerseits ist klarzustellen, dass der Staat, der so sein Einkommen erhöhen kann, kein abstraktes Gebilde ist, sondern die Summe aller Bürgerinnen und Bürger darstellt. Der potentielle Gewinn käme nicht der Regierung, sondern allen Deutschen zugute.
    Andererseits: Der Staat hat auch eine Vorbildfunktion. Das Entllohnen eines Kriminellen ist nicht gerade ein leiuchtendes Beispiel. Und, um auf die Begründungsversuche der Befürworter des Datenkaufes einzugehen: Der Unterschied zwischen Kronzeugenregelung, Belohnungen zur Ergreifung eines Straftäters etc ist, dass diese Regelungen im Vorhinein getroffen werden, transparent und demokratisch diskutierbar sind. Hätte es im Vorhinein einde demokratisch legitimierte Entscheidung zugunsten potentieller Datenkäufe gegeben, hätte ich weniger Probleme damit.
    @HPD: Vorweg, um Missverständisse zu vermeiden: Ich habe einige Deiner Antworten gelesen und halte Dich für unverdächtig, Simplifizierungen zu verbreiten.
    Aber: Der Verweis auf das NS-Regime ist ein Totschlagargument und damit nicht strukturell verschieden von Stammtischparolen. Natürlich stimme ich Dir zu, dass in Deutschland erfreulicherweise strikt utilitaristische Kosten-Nutzen-Abwägungen äußerst strittig sind, s. Luftsicherheitsgesetz. In der heutigen (Dienstag) Süddeutschen Zeitung findet sich eine juristische Argumentation, nach der es sich in diesem Fall nicht um Hehlerei handelt. Das ist hinsichtlich der Verwertung der Daten relevant, trifft aber nur zum Teil Deinen Gegeneinwand.
    Aber, auch trotz der auch von mir anerkannten Einwände gegen den Kauf, stellst sich die Frage, warum man das leicht beweisbare Fehlverhalten der Steuerflüchtlinge ungeahndet lassen sollte. Hier konfligieren zwei Werte: die ethische Bewertung staatlichen Handelns gegen das Recht der Bürger, dass ein Staat zu ihren Gunsten seine Mittel ausschöpft. Man sollte nicht leichtfertig kontrastierende Meinungen als völlig falsch etikettieren.
    Gruß

  • hajokl sagt:

    Ich sehe das ganze so, erstens glaube ich nicht das Reiche über Hartz4 Empänger schimpfen, die haben andere Schwerpunkte.
    zweitens haben wir Steuerzahler überhaubt keinen Anspruch zu erfahren wo die Reichen ihr Geld hinbringen. Stellt sich aber heraus das dieses Geld nicht versteuert wurde und als Schwarzgeld ins Ausland deponiert wurde ist das eine
    Straftat und muß muß mit allen Mitteln geahndet werden.( siehe Fall Lichtenstein)
    Das ganze hat mit Rang und Namen nichts zu tun,denn Steuerhinterziehuhng ist
    strafbar.
    Gruß hajokl .

  • blauclev sagt:

    Die wirklich Reichen haben es gar nicht nötig, über die Hartzler zu schimpfen …
    Was hast du als Steuerzahler übrigens davon, wenn du erfährst, wer sein Geld in der Schweiz deponiert hat?
    Interessant wäre es doch nur für den Staatsanwalt.
    Ansonsten klingt hier ganz schön viel Neid mit in der Frage.
    Es gibt sicher auch viele Hartzler, die ebenfalls „Dreck am Stecken“ haben …
    Natürlich in kleinerem Rahmen. Aber das Prinzip zählt doch wohl auch.

  • allwissende Müllhalde sagt:

    Generell halte ich den Ankauf solcher Daten für richtig, denn auch die meisten Daten sind aufgrund einer Straftat zustande gekommen. Wenn es keine fingierten Drogenkäufe gäbe, würde auch kein Dealer erwischt!
    Aber selbst wenn jemand seine Kohle in der Schweiz hat, bedeutet das nicht unbedingt Steuerhinterziehung! Insofern müssen die Daten geschützt werden und nicht veröffentlicht werden

  • HPD sagt:

    Ich verstehe die ganze Diskusion nicht. Der Ankauf gestohlener Dinge ist laut § 259 StGB Hehlerei und somit auch in Deutschland strafbar. Seit wann stehen Regierungen demokratischer Nationen außerhalb geltenden Rechts ?
    PS. Nein, ich habe keine Gelder in der Schweiz, oder anderswo versteckt.
    Nachtrag : Oh ich Träumer ! Hatte ich doch tatsächlich geglaubt, hier etwas anderes als dümmliche Stammtischparolen zu finden.
    Der Zweck heiligt dann wohl die Mittel. Wenn es denn zum Wohle Aller ist, darf auch mal gegen das Gesetz verstoßen werden.
    Hat das nicht schon mal ein Regime, oh pardon, eine Regierung in Deutschland praktiziert ? !
    @Schleier des Nichtwissens : Vielen Dank für Deine Mail und Deinen durchaus schlüssigen Beitrag. Auch ich bin der Ansicht, dass Steuervergehen zwingend geahndet werden müssen. Aber heiligt der Zweck wirklich die Mittel ? Es geht in diesem speziellen Fall ja schließlich nicht um die Abwehr von Gefahr für Leib und Leben. Meiner Ansicht nach muß da eine andere Regelung gesucht, bzw. gefunden werden. Es kann nicht angehen, dass eine Regierung gegen bestehende Gesetze verstößt, zu deren Bewahrung und Durchzusetzung sie per Mandat verpflichtet ist. Wo führt uns eine solche Rechtsauffassung hin ? Macht die Bundesregierung dann demnächst Geschäfte mit der Kolumbianischen Drogenmafia und dealt mit Kokain um den Staatshaushalt auszugleichen ? Natürlich zum Wohle Aller.
    Nein, so geht das nicht !
    Leider habe ich den von Dir zitierten Artikel in der Süddeutschen Zeitung nicht gelesen (vielleicht ist es Dir möglich, mir per e-mail einen Link zu schicken), aber für mich ist der, den Straftatbestand der Hehlerei betreffende,
    Paragraph klar und unzweideutig formuliert, ebenso wie der beabsichtigte Tatbestand.

  • kafri sagt:

    lilly, du sprichst mir aus der seele!
    habe gerade im tv gehört, daß jetzt die merkel diese cd kaufen will….bravo!!!

  • D.R. Eisendraht sagt:

    Wer selbst Dreck an Stab und Stecken hat und selbst noch Diäten, Spenden und Honorare kassiert, sollte sich nicht an der Verleumdung von Millionen Arbeitslosen beteiligen, wie das oft geschieht.

  • MF hört Big Big Train sagt:

    @Wilken: Hmmm…hast Du dein geld etwa auch in der Schweiz ?
    Wäre schön wenn mal wieder ein kleiner Zumwinkel dabei wäre. Einer der hier wasser gepredigt hat und heimlich Wein gesoffen hat.

  • casperle *DRunter* begründen* sagt:

    Es ist eine einzige Schweinerei und das wird noch mit Augenwischerei versucht zu vertuschen.

  • Wilken sagt:

    Nein, auch sie haben ein Recht auf Privatsphäre wie wir alle.



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