Darf das amt das halten von haustieren verbieten? oder verlangen sie abzuschaffen? habe eine 11 jährige hündin?
Sonntag, 18. April 2010, 10:02
Abgelegt unter: Haustiere

Du bist neu hier, daher mal kurz ein Tipp, wie du Ergänzungen verfasst:
Unter deiner Frage (die du aufrufen kannst, wenn du deinen Avatar anklickst) findest du Felder mit „bearbeiten“ „löschen“… Gehe auf bearbeiten. Neue Felder erscheinen. Klicke „Details hinzufügen“ an und du erhälst ein Eingabefenster.
Und nun füge mal nach:
– Welches Amt droht mit der Beschlagnahme der Tiere und einem Tierhaltungsverbot?
– Warum macht das Amt das? Es muss ja eine Vorgeschichte geben.
Das Veterinäramt darf tatsächlich ein Tier beschlagnahmen und ein Tierhaltungsverbot aussprechen, wenn das Tier nicht so versorgt wird, wie es sein soll. Da kommen vorher allerdings einige leichtere Hürden. man würde dich ansprechen und auf die Mängel hinweisen; dich auffordern, die abzustellen.
Nur wenn du gar nicht reagierst, kommt die Beschlagnahme als letzter Schritt.
Bei Animal Hording wird der Bestand drastisch reduziert und verwiesen, dass das nicht mehr vorkommen darf.
Ist deine Hündin eine Listenhündin und du hast die Auflagen nicht erfüllt, darf sie ebenfalls beschlagnahmt werden.
Kamen mehrere Beschwerden wegenen deiner Hündin und du stellst die Ursache nicht ab, wird der Hund von einem Experten eingeschätzt. Dafür wird er ebenfalls eingezogen…
Also: Bitte nachtragen, so kann mir dir keine Ratschläge erteilen…
NACHTRAG:
Das Jobcenter hat keine Entscheidungsgewalt über Tiere. Aber „Begründungen“ wie “ Ich kann nur 4 Stunden arbeiten, denn der Hund muss ja raus“ oder „Der Hund kann nicht alleine bleiben“ etc zählen natürlich auch nicht.
Du darfst deinen Hund selbstverständlich behalten. Aber du bist auch verpflichtet, alles zu tun, um Arbeit zu finden und diese aufnehmen. Arbeit hat Vorrang!
Was die Arge sonst tun könnte wären einfach Sanktionen:
Kürzungen um 30% für 3 Monate. Ändert sich nichts, eine weitere Sanktion u.s.w.


13 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Conny N sagt:

    Nein, du könntest argumentieren, dass deine Hündin für dein seelisches Gleichgewicht unerlässlich ist.
    DIe tägliche zuwendung und die bedingungslose Hingabe an Deine Person werden Dich im Gleichgewicht halten und deinen EVENTUELLEN Drogenkonsum (reine spekulation ! ) bei Null setzen. Somit wärest du eigentlich vermittelbar (falls ich das richtig auslese und du von Amt ziemlich abhängig bist), solange du deine Hündin da hast.
    Falls ich blöde spekulations verbreite, lösch mir bitte, pascht scho
    ES gibt nebenbei eine menge Studien ( ey, voll wissenschaphtlich un so ), die den positiven Aspekt einer Haustierhaltung auf Einkommensschwache Bürger beweisen !
    Du und Dein Tier !! Lebt lange und glücklich !

  • Pankh sagt:

    das könnten sie, tun es aber nur, wenn der hund nicht artgerecht gehalten wird oder misshandelt wird oder von ihm eine gefahr ausgeht.
    das setzt aber voraus, dass dich irgendjemand meldet und konkrete verdachtsmomente äußert.
    das veterinäramt muss dem nachgehen und sieht sich alles vor ort an.wenn alles in ordnung ist passiert auch nichts.
    bei mir waren sie auch schon, weil ich sehr viele tiere habe und das einem streitlustigen nachbarn nicht gefiel.
    es war alles in ordnung, ich bin trotzdem weggezogen.

  • zippora sagt:

    du müsstest vielleicht noch ein paar details dazu schreiben, ich war aber vor 25 jahren mal sozialhilfeempfaenger, die haben mir sogar beim wohnungssuchen mit hund geholfen. liebe gruesse und viel glück aus andalusien… deutschland ist doch das tierliebe land schlechthin, kann es mir nicht wirklich vorstellen. l.g.

  • Frau von und zu Deutsch sagt:

    Das Jobcenter hat da keine Handhabe, Dir Deine Hündin wegzunehmen. Was sollten die als Grund anführen? Solange Du vermittelbar bist, geht die nicht an, ob Du zu Hause einen Hund oder ein anderes Tier hast. Du mußt Deinem Tier gegenüber gewährleisten können, dass es weiterhin bei Dir ein gutes Zuhause hat und nicht vernachlässigt wird.
    LG Mecki

  • Mecki sagt:

    Du darfst nicht einfach diese Frage stellen.
    Wichtig ist: Was steckt dahinter !!!!
    Welches Amt ?
    Warum ?
    Wurdest Du angezeigt ?
    Hat es mit einem Mietvertrag zu tun ?
    Was ist passiert ?
    Also, bitte gib mehr Infos !!!

  • biker57 sagt:

    10 Punkte für Conny N
    kann ich nur zustimmen (und bei Verstösen gegen das Tierschutzgesetz im allgemeinen)

  • Andreas sagt:

    Von welchem `Amt´ reden wir denn hier???? Ohne Zusammenhang kann Deine Frage niemand beantworten.

  • pinkpeda sagt:

    Ja,bei nachgewiesener Verwahrlosung und nicht artgerechter Haltung!

  • Kein Bild sagt:

    Ja bei allen amtstierärztlich festgestellten Verstößen gegendas Tierschutzgesetz –

  • Peter K sagt:

    Anscheinend ja! Bspw. wenn keine artgerechte Haltung gewährleistet ist.

  • DR Eisendraht sagt:

    Welches Amt?

  • Conny B sagt:

    welches Amt ?
    die Arge darf es nicht

  • Liz sagt:

    Mehr Details hier wären schon nützlich.
    Grundsätzlich darf ein Amt etwas untersagen, wenn gegen bestehende Gesetze verstoßen wird.
    Das Veterenäramt muß einschreiten, wenn gegen artgerechte Haltung verstoßen wird.
    Das Ordnungsamt wird einschreiten, wenn Deine Nachbarn durch Deinen Hund permanent belästigt oder gefährdet werden.
    Und die Ämter ,die Lohnersdatzleistungen bewilligen, haben selbstverständlich im Interesse der beitragszahlenden Zwang-Sponsoren das Recht, Tierhaltung zu untersagen, wenn diese einer Arbeitsaufnahme entgegensteht.
    Außerdem ist es nur recht und billig, wenn der Bezug von Lohnersdatzzahlungen das Hobby einer Tierhaltung ermöglicht, daß auch da von Amts wegen Maßnahmen eingeleitet werden.



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