Darf der Gerichtsvollzieher Gegenstände vom Ehepartner pfänden?
Freitag, 2. April 2010, 20:45
Abgelegt unter: Berge

Dank meiner Ex-Frau sitze ich auf einem Schuldenberg. Mit meiner jetztigen Frau besteht kein Ehevertrag aber sie hat für die meisten Sachen eine Rechnung auf ihren Namen. Bei wem liegt für die Dinge ohne Rechnung die Beweislast? Darf der Gerichtsvollzieher die Sachen meiner Frau pfänden, wenn diese ein unbeschriebenes Blatt ist? Eigentlich dürfte es eh nichts groß zu pfänden geben aber man fühlt sich besser wenn man weis wie man dran ist. Danke!


8 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • klex sagt:

    Es ist richtig, dass nur Sachen gepfändet werden können, die sich in Deinem Eigentum befinden. Das ist bei Sachen, die Deiner Frau gehören, nicht der Fall.
    Aber Vorsicht: Nach § 1362 Abs. 1 BGB wird zugunsten Deiner Gläubiger vermutet, dass die in Deinem Besitz befindlichen Sachen Dir gehören. Die Rechnungen solltest Du also parat haben, wenn Du einen Gerichtsvollzieher erwartest.
    Sollte trotzdem etwas von Deiner Frau gepfändet werden, müsste sie im Rahmen einer Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) vor Gericht beweisen, dass die gepfändeten Sachen ihr gehören.

  • Komet sagt:

    Nimm die Anwort von Klex als richtig an.
    Ich habe nur noch zwei Tips für dich/euch:
    1.) Ihr solltet getrennte Konten haben. Größere, teurere und pfändbare Anschaffungen sollten natürlich über das Konto deiner Frau laufen. Am Besten nicht in bar bezahlen, sondern mit EC-Karte abbuchen lassen. So kann anhand der Kontoauszüge bewiesen werden, dass deine Frau die Sachen bezahlt hat.
    2.) Wenn ihr pfändbare Sachen bar bezahlt, solltet ihr eine Schublade, einen Schuhkarton oder einen Umschlag einrichten, in den ALLE Belege für Sachen, die deiner Frau gehören, einsortiert sind (also die ohne Namen zusammen mit denen mit Namen) und einen in dem alle Belege für Sachen, die dir gehören.
    Dadurch sieht der Gerichtsvollzieher, dass eine Trennung der Gegenstände für euch ersichtlich ist und somit ist sie auch für ihn ersichtlich und er darf zunächst einmal nicht pfänden.
    Tut er es doch, kann deine Frau Klage einreichen (und das weiß er, weswegen er es nicht tun wird)

  • hp sagt:

    ob die schulden von deiner frau sind oder nicht spielt keine rolle so wie du es schreibst bist du rechtlich dafür haftbar und da du verheiratet bist und keinen ehevertrag hast kann es sein das anschaffungen die in der ehe stattgefunden haben gemälde haus auto nicht fernsher kühlschrank dvd als gemeinsame sachen zählen

  • Sweety83 sagt:

    Wenn deine Frau nachweisen kann, dass sie die Sachen gekauft hat und sie somit ihr gehören, dann darf der Gerichtsvollzieher diese nicht pfänden. Dinge in der Wohnung, bei denen nicht nachgewiesen werden kann wem sie gehören dürfen gepfändet werden.

  • jatzy3 sagt:

    Der Schuldner haftet nur mit seinem Privateigentum, also keine Gegenstände des Partners

  • Christa B sagt:

    Wenn deine jetztige Frau sagt, das habe ich gekauft und beweisen kann, dann darf der Gerichtsvollzieher dieses Teil nicht pfänden.

  • Akbar sagt:

    Wenn die Dinge in Deiner Wohnung sind und es keine Rechnung gibt, dann können sie gepfändet werden.

  • Wilken sagt:

    Nein wenn sie ihr nachweislich gehören.



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