Darf der Ges.Führer einer Immobiliengesellschaft sich als Makler beauftragen und dann Provision verlangen?
Donnerstag, 28. Januar 2010, 21:01
Abgelegt unter: Immobilien

Wir wollen gerade eine Wohnung von einer Immobiliengesellschaft mieten. Der GF dieser Gesellschaft tritt als Makler einer anderen Gesellschaft auf (gehört seiner Frau) und verlangt 2 KM + MwSt Provision. Wollte zuerst Staffelmiete vereinbaren, „um uns zu schützen“. Hat dann auf unseren Wunsch aber darauf verzichtet.


5 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • O sagt:

    nein, bei Vermietungen durch Eigentümer selbst darf keine Maklergebühr verrechnet werden.
    Nachtrag:
    Horsch könnte mit seiner Aussage Recht haben, steht auch so im velinkten Dokument, aber es läßt sich durchaus eine wirtschaftliche Verflechtung erkennen.
    Erkundige Dich beim örtlichen Mieterbund, dort sind oft solche Vermieter; Makler schon bekannt

  • horsch sagt:

    Ja, die Gesellschaft der Frau darf es. So hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Nur bei Personengleichheit oder bei enger wirtschaftlicher Verpflechtung darf er es lt. Wohnungsvermittlungsgesetz nicht!
    Siehe hier:http://www.jura.uni-sb.de/sr/iii0101.htm
    Höre also nicht auf meinen Vorschreiber, sonst kann`s teuer werden!
    Gruß

  • swissnic sagt:

    Wenn Du direkt Kontakt mit der Immogesellschaft aufgenommen hat, ist es m.E. nicht korrekt, danach später von einer anderen Firma eine Maklerrechnung präsentiert zu erhalten.
    Anders sähe es aus, wenn die Maklerfirma inseriert hätte.
    Übrigens, was sind 2KM? Die Zeiten der DM sind doch vorbei… 🙂

  • Sprendli sagt:

    Darf er nicht. Notfalls zuerst zahlen und dann zurück fordern.

  • Metusale sagt:

    Mir erscheint die Provisionsforderung berechtigt. Aber, man muß da ja nicht mieten !!



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