Darf Eigentümer Fotos von Wohnung machen?
Montag, 26. April 2010, 10:20
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Mein alter Vermieter halt Insolvenz angemeldet und der Gläubiger,eine Bank xxx, will nun einen Sachverständigen zur Schätzung der Wohnung schicken. Dabei kam heraus ,das jener Sachverständiger auch mehere Fotos von jedem Zimmer machen will, um diese Fotos jedem potentiellen Kaufinteressenten zu zeigen. Ich habe zwar nichts zu verbergen, aber ich fühle mich etwas unbehaglich mit dem Gedanken, dass jeder Hinz und Kunz Fotos und Details meiner Wohnung einsehen kann.
Ist jenes Vorgehen hinsichtlich der Unversehrtheit der Wohnung im Grundgesetz rechtens?
Danke für eure Hilfe


10 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • magic sagt:

    Ich kann dir jetzt leider keine Paragrafen nennen, aber ohne deine Einwilligung darf weder der Eigentümer, noch sonst wer Fotos machen, geschweige denn sie veröffentlichen. Wenn er einen Käfer sucht, ginge das nur mit einen mit dir abgesprochenen Besichtigungs Termin den du allerdings Zustimmen musst.

  • Lannus sagt:

    Vom Prinzip ist es für den Bewohner unangenehm, aber rechtlich soweit ok, in dem nicht der Mieter unmittelbar mit den Bildern im Zusammenhang gebracht wird. Also die Bezeichnung Etage I rechts z.B. wäre legitim, aber es dürfte im Gutachten nicht dein oder eines anderen Mieters zugeordnet werden.
    Denn es muss ja der Wert dokumentiert werden für den zukünftigen potentiellen Käufer.
    Zumindest würde ich mir eine Kopie des Gutachten aushändigen lassen – allein des Datenschutzes wegen.

  • Lannus sagt:

    Soweit ich weiß, mußt Du es zulassen.
    Es geht aber nicht darum die Fotos Kaufinteressenten zu zeigen sondern um den Wert und die eventuellen Mängel für das Gutachten und den Kaufpreis zu dokumentieren.

  • zuckersc sagt:

    ich kann dierechtlichen aspekte schwer beurteilen, ntürlich kann ein eigentümer (wer auch immer) eine wohnung nach absprache betreten zur besichtiung,- wenn ein sachverständiger von ams wegen beauftragt wurde, dann muss ihm auch zugang gewährt werden und er kann seine dokumantation selbst gestalten, er wird sicher nicht Deine schmutzige wäsche fotographieren wollen, aufnahmen von privatpersonen sind siche auch nicht erlaubt, aber ich kann nicht sehen, wie durch aufnahmen der räume im jetzigen zustand die persönlichkeitsrechte berührt werden könnten.
    an Deiner selle würde ich mich nicht goss an den laden legen, denn das erfährt der neue eigentümer,mit dm Du ja vielleicht ein positives verhältnis haben willst,-oderist Dir die kündigung wegen eigenbedarf für seine tochter lieber?
    gruss g.

  • Gerhard S sagt:

    Die gemietete Wohnung unterliegt dem Schutz durch das Grundgesetz. Kein SV hat das Recht, hier ungefragt und ohne Erlaubnis irgendwelche Fotos zu machen und schon gar nicht an Fremde weiterzugeben!

  • Hein Mück sagt:

    Du hast in Deiner Wohnung das Hausrecht, und kannst jedem Menschen verbieten, Deine Wohnung zu betreten. Selbst wenn der Mensch Deine Wohnung bereits betreten hat, hat er nach dreimaliger (das ist die allgemeine Ansicht) Aufforderung Deine Wohnung zu verlassen; ansonsten darfst Du sanfte körperliche Gewalt anwenden. Du darfst allerdings NICHT jemandem die Kamera wegnehmen und ihn am Fotografieren hindern, sobald er Deine Wohnung betreten hat, da man dann allgemein von Deiner Zustimmung ausgeht. Daher gibt es nur eine Möglichkeit: Die Tür bleibt zu, solange Du legitimer Mieter der Wohnung bist. Die sollen mit einem gerichtlichen Durchsuchungsbescheid wieder anrücken. (Den bekommen sie sowieso nicht.)

  • Alwin E sagt:

    Als ehemalige Bankangestellte rate ich Dir die Wohnung fotografieren zu lassen. Verhänge einfach Deine persönlichen Sachen , es geht beim fotografieren nur um den Substanzwert. Du kannst zwar verweigern aber dann bleiben einem künftigen Käufer Fragen offen und so kaufen keine seriösen Interessenten sondern nur Immobilienspekulanten mit bösen Absichten und denke dran..der künftige Käufer ist dann Besitzer und Dein Vermieter und Ansprechpartner.

  • susi216 sagt:

    Kann ich gut nachvollziehen. Man sieht dies auch oft bei Immobielienangebote und ich finde dies auch nicht gut. Wir haben erst gewartet bis die Wohnung leer war und dann fotografiert.
    Ich würde das mir auch nicht vorscheiben lassen wollen.

  • Anais sagt:

    Brauchst Du nicht zuzulassen. Es ist Dein privater Bereich. Für Fotos für die Akten kannst Du nichts machen, aber sie dürfen nicht weitergezeigt werden. Gebe dem Gutachter sofort gegen Quittung ein Schreiben mit, auf dem Du es ablehnst, dass Deine Bilder dritten zugänglich sind.

  • Sprendli sagt:

    Gehe doch einfacher mal zu einem Mieterverein und
    lasse dich dort beraten. Oder wenn du eine Mietrechtsschutz
    Versicherung hast, versuche es über deine Versicherung
    einen Anwalt für Mieterrecht zu bekommen.
    Nach meiner Ansicht, darf er einen Gast zum besichtigen
    in deine Wohnung führen, aber mehr auch Nicht.
    Fotos sind ein eindringen in deine Privatsphäre. Er kann
    dir ja auch nicht voll und ganz versichern, das mit den Fotos
    nicht etwas anderes noch getan wird.
    Abschätzen der Wohnung, das kann man auch per Auge.
    Von wegen Risse in den Wänden, Undichte Fenster und
    so weiter.
    Also das ist meine Meinung dazu.



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