Darf man eigentlich z.B. ein Haus bar bezahlen?
Montag, 19. April 2010, 18:30
Abgelegt unter: Immobilien

Ist es überhaupt legal oder mehr als sehr unüblich, wenn ich hierzulande eine große Immobilie für sagen wir mal 6 Millionen Euro in Bar bezahlen will?


10 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • savage sagt:

    naja, unüblich schon, aber eigentlich legal…

  • savage sagt:

    Beim Würfeln in Baden-Baden aha, hattest wohl die Würfel angebohrt und mit Blei gefüllt?
    Aber warum denn bar bezahlen? Solche Summen zahlen die ohnehin nur mit Scheck aus oder mittels Kontoüberweisung und das gibt Dir die Möglichkeit, Deine Immobilie auch bargeldlos zu zahlen.
    Also Tschüüüs, machs gut, denn jetzt wirst Du keine Zeit mehr für Clever haben, musst Dich um Deine Immobilie kümmern und Mieter suchen, abmahnen, hinauswerfen usw.
    Viel Vergnügen!

  • Quacksal sagt:

    BAR darfst du theoretisch alles zahlen, wenn es in einem gesunden Verhältnis steht. Du kannst beispielsweise ein Brötchen nicht mit einem 500,-€ Schein bezahlen. Auch kann der Verkäufer die Zahlungsart festlegen, will er das Geld nicht bar haben, du aber den Gegenstand, musst du dich darauf einlassen was der Verkäufer dir als Zahlungsoption lässt. Bei einem Barbetrag über 10000,-€ musst du theoretisch Nachweisen woher du das Geld hast, damit man sicher gehen kann das du dich wegen Geldwäsche strafbar gemacht hast. Ein weiteres Problem wird sein, dass du mit absoluter Sicherheit keine 6 Millionen von der Bank sofort ausbezahlt bekommen wirst, falls du das auf einen „Sparkonto“ o.ä. liegen hast. Keine normale Bank hat einen so großen Betrag vorrätig und wird es dir nicht sofort auszahlen können, sie werden es selbst bestellen müssen und das kann dauern. Hast du es unter dem „Kopfkissen“, bleibt dir der Beweis schuldig, wie gesagt, woher du das Geld hast.

  • mc_pott sagt:

    Ja sicher darfst Du bar bezahlen.
    problematisch ist dabei nur:
    es gibt für Dich eine sehr unsichere Zeit. Von der Geldübergabe gerechnet, dauert es meist einige Tage, bis Du auch im Grundbuch als Eigentümer eingetragen bist. In dieser Zeit könnte der Verkäufer theoretisch das Haus noch einmal verkaufen.
    Da ein Hausverkauf ja bei verschiedenen Behörden und Ämtern gemeldet wird, wirst Du Dich nur auf Fragen des Finanzamtes einstellen müssen. Wobei Die nur wissen wollen, wie Du an das Geld gekommen bist, und ob es um ,, versteuertes Vermögen ,, handelt.
    Für beide Punkte gibt es sicher Wege um sie wasserdicht zu machen.
    also: steht einem Barkauf nichts im Wege.
    lG

  • Klaus H sagt:

    Nur Bares ist Wahres….
    Und der Euro ist das gesetzliche Zahlungsmittel.
    Aber zur Schwarzgeldwäsche nicht zu empfehlen, da das Finanzamt auch bei Barzahlung auf dich zukommen würde. Und anfragen, wo denn das Geld herkommt.
    Ist mir auch passiert.
    Allerdings hatte ein Namensvetter das Grundstück gekauft…

  • Brian W. Ashed sagt:

    Klar darfste – hab ich auch gemacht obwohl viele davon abgeraten haben aber nun brauchen wir (meine Frau und ich) uns keine Gedanken ueber Abbezahlungen machen. Alles meins(unser)
    6 Millionen hab ich jetzt nicht gelesen unser hat nur 435.000 gekostet und das war 1992 – aber bar bezahlt weil??? >>> Geld war da und was willste sonst damit machen??

  • willywil sagt:

    ab 5000€ mußt du erklären wo das geld herkommt
    aber bei 6 millionen schmiert man die leute und dann ist alles palletti 😉

  • mahoaga sagt:

    Klar geht das, aber bitte nur in kleinen und gebrauchten Scheinen und kein Münzgeld.

  • Peter K sagt:

    Wenn du das kannst, warum denn nicht?

  • Charly O'Neill sagt:

    Wenn Du einer der Lottogewinner warst, sicher! Aber wer will denn sooo viel Geld zählen?



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