Doppelt verheiratet in der Schweiz und Deutschland?
Freitag, 29. Januar 2010, 13:57
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Eine Freundin von mir hat vor kurzem einen Ausländer in Deutschland geheiratet. Es gibt aber Gerüchte er habe schon eine Frau und zwar in der Schweiz. Da hat er auch schon gelebt für 2 Jahre. Ist den das überhaupt möglich oder wird man bei einer Heirat in der Schweiz nicht in ganz Europa registriert?
Aus seiner Geburtsurkunde von seinem Land steht unverheiratet. Aber diese Länder haben nicht die gleichen Abkommen wie Schweiz und Deutschland.


5 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Claudia Bach sagt:

    Wenn er die Frau in der Schweiz nur islamisch geheiratet hat, also bloß vor dem Mufti, dann kann es durchaus sein, daß davon nichts in seinem Ausweis oder Paß steht. Wenn dann noch Kinder mit im Spiel sind, wird es eng.
    @Fragestellerin: Weißt du, ich hab mir Gedanken gemacht und wenn es nicht stimmt, dann habe ich doch keinen Daumen nach unten verdient. Aus deinen Angaben kann man nunmal den Schluß ziehen, daß es so ist, vor allem, weil du uns nicht sagst, woher der Ehemann kommt. Warum machst du denn darum so ein Geheimnis? Um ihn vor Vorurteilen zu schützen, die sich bewahrheiten könnten, vielleicht?

  • von_der_ sagt:

    Sind diese Gerüchte nur dir bekannt oder auch deiner Freundin? Doch einfach mal anfragen auf dem Standesamt in der Schweiz ,wo der mann wohnte .- Bigamie ist nicht erlaubt . Auf der Geburtsurkunde steht das nie das ist nur eine Bescheinigung der Geburt .-

  • Marcus W sagt:

    Sorry geht das überhaupt? Das is ja ein dicker Hund !!
    Schönen Abend noch!

  • schatzel sagt:

    Mann, ist deine Bekannte oder wer auch immer naiv! Hat er auf Nachfrage als Beweis seine Geburtsurkunde gezeigt, was? Aber auf der Geburtsurkunde steht das schon mal gar nicht. Und was er in der Schweiz treibt, das weiß man doch bei ihm zu Hause gar net. Soll sie sich doch mal seinen Paß zeigen lassen. Da müßte das drinstehen. Und wenn er das verweigert oder sie das nicht lesen kann, dann soll sie ihm doch einen Privatdetektiv auf den Hals hetzen. Sie plant schließlich ihre gemeinsame Zukunft mit diesem Ausländer. Da sollte sie vorher schon prüfen, ob es das Investment auch wert ist. Da würde ich schon auf Qualitätsarbeit setzen. Nicht, daß der Typ schon fünf Kinder hat und dann keine Lust mehr auf neue Kinder hat. Sie will ja auch noch was vom Leben haben mit Familie und so weiter. Was aber, wenn der Typ ganz andere Pläne hat und sie nur das Einbürgerungsvieh sein soll?

  • Thores Hexe sagt:

    Normal muss von einem Ausländer eine Ehefähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Das in der Schweiz ist rauszukriegen. Wenn ihr schon soviel wisst, dann dürfte es doch nicht schwer sein, den Rest rauszubekommen.



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