Dürfen normale firmen einfach BIO auf das Produkt schreiben ?
Sonntag, 31. Januar 2010, 18:43
Abgelegt unter: Schweizerfirmen

Also mein Kumpel und ich streiten uns immer , wer recht hat .. 😀 also folgendes : Er hatte mal angeblich gehört im fernsehen ( galileo ( pro7)) , dass firmen , die kein bio betreiben trotzdem bio auf ihre produkte schreiben dürfen.. und da ich anderer meinung bin , und mir 100% sicher bin , streiten wir uns immer dadrum , weil er ja meint er hätte recht.. xD und wir habe halt viele andere gefragt , und die meinten das gleiche wie ich , aber er bleibt immer noch ein dickkopf xD
naja
mfg
diego


4 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • ChrisP sagt:

    Dein Kumpel hat Recht.
    Leider ist das Wort „Bio“ nicht rechtlich geschützt.
    So kann sich eine Firma gerne „Biogen“ nennen und Genfood herstellen.
    Geschützt sind nur anerkannte Bio-Siegel, die auch überprüft werden.
    Also BioXY auf die Verpackung schreiben, heißt noch lange nicht dass Bio drin ist. Nur wenn ein Bio-Siegel drauf ist ist Bio (je nach Auflagen zum Erhalt des entsprechenden Siegels) drin.
    Selbst bei den Bio-Siegeln ist Vorsicht geboten.
    Mal ein übertriebenes Beispiel:
    Bio-Siegel XY verlangt, dass Hühner mit Bio-Futter ernährt werden, dass sie allerdings im Freilandhaltung gehalten werden steht nicht in den Auflagen. Aslo können sie theoretisch auch in Käfigen gehalten werden und erhalten trotzdem das Bio-Siegel XY aber eben nicht Bio-Siegel Z, mit stärkeren Auflagen.
    Euer Streit rühert wahrscheinlich daher, dass ihr mit dem Bio-Aufdruck ganz unterschiedliche Dinge meint.

  • Concasse sagt:

    Hallo
    In dem Fall hast du Recht.
    Man darf nicht einfach ohne Erlaubnis ein Bio-Siegel drucken. Dafür muss man seine Produkte Kontrollieren lassen und falls es sich tatsächlich um Bio-Produkte handelt, bekommt man ein Zertifikat dafür.
    Hier ein Zitat aus Wikipedia.org:
    „Sowohl die EG-Öko-Verordnung als auch die verbandsinternen Regelungen verlangen eine jährliche Überprüfung der Einhaltung der jeweiligen Richtlinien. Die EU-Bio-Zertifizierung wird vom Fachpersonal staatlich zugelassener, privatwirtschaftlicher Kontrollstellen durchgeführt. Die Kontrollstellen übernehmen gegebenenfalls im Auftrag des kontrollierten Betriebs oder des jeweiligen Verbands auch die Zertifizierung nach den Verbandsrichtlinien. Der Betrieb ist nach erfolgreicher Kontrolle und Ausstellung eines Zertifikats dazu berechtigt, seine Waren mit einem Bio-Siegel zu kennzeichnen. Sofern die Vertragspartner des Verbandes das Verbandssiegel ebenfalls nutzen wollen, erstrecken sich die Richtlinien und das beschriebene Kontrollsystem auch auf diesen Teil der Wertschöpfungskette.“
    MfG Concasser

  • artofmus sagt:

    Der Begriff „bio“ ist nicht geschützt. Dein Kumpel hat recht. Witzig dabei ist: Im Gegensatz zu Pflanzen können Mensch und Tier sich nicht von anorganischen Stoffen (zB Kunstdünger) ernähren. Wir brauchen organisches Futter, zB Pflanzen. Und die sind natürlich immer „bio“-logisch.

  • Hes sagt:

    Nein, das dürfen sie nicht mehr. Der Bioghurt von Onken wurde daher zum Beispiel in Bighurt umbenannt *g*. Auch die Aufschrift “Öko” und der Hinweis “aus ökologischer Erzeugung” sind geschützt.
    Hier das ganze Mal am Beispiel von Bio-Eiern:http://www.einfach-gruen.de/wordpress/?p…
    Und hier eine Übersicht der geschützten Begriffe:http://verbraucherschutz-einzelhandel.su…



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