Ein Erbvertrag enthält nur „Barvermächtnisse“. Zählen hierzu auch Immobilienanteile, Aktien, Auto, LV?
Donnerstag, 28. Januar 2010, 21:11
Abgelegt unter: Immobilien

Zu den Barvermächtnissen gehören Aktien . Man kann sie jederzeit verkaufen. Bei Namensaktien muß aber der Erblasser eingetragen sein.
Das Geld aus Lebensversicherungen gehört demjenigen, der den Todesfall eingetragen ist. Ist das nicht geschehen (was eigentlich unüblich ist), gehört es zum Barvermächtnis.
Immobilienanteile gehören nur dann dazu, wenn es sich um Anteile an einem Immobilienfond handelt. Sind die Immobilienanteile Anteile an Häusern, Grundstücken, landwirtschaftlichen Flächen, Firmengebäuden oder Wohnungen, so gehören die Immobilienanteile zum Sachvermögen.
Autos gehören generell zum Sachvermögen.


2 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

Hinterlase deinen Kommentar!

  • kuchenma sagt:

    Hallo,
    soweit ich weis regelt ein Erbvertrag, wer wann was unter welchen Bedingungen erbt.
    Ein Auto würde ich sagen ist kein „Barvermächtnis“, sofern es nicht verkauft wird. Alles andere schon.
    Bei einer LV sollte man vorsichtig sein, denn es erbt die Person die bei der Versicherung als Berechtigter eingetragen ist.
    Gruss

  • mzi sagt:

    Einige Detalis wären nett, Vermächtnisse können aber im allgemeinen über Mobilien und Immobilien jeder Art gemacht werden.



Einen Kommentar hinterlassen