Erbrecht…?
Montag, 5. April 2010, 01:50
Abgelegt unter: Berge

1) Kann es sein, dass ich das Erbe von einem Onkel angeboten bekomme, denn ich noch nie im Leben gesehen habe und der mich auch gar nicht als Erbe eingetragen hat?
2) Wenn ich bei meiner verstorbenen Oma irgendwas aus der Wohnung entnehme, habe ich dann das Erbe angenommen oder darf man Erinnerungsstücke mitnehmen?
3) Kann man irgendwie in Erfahrung bringen ob es sich bei dem Erbe um ein Schuldenberg oder um einen Geldberg handelt?


4 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • nostra_4 sagt:

    1.das kann durch aus sein das du irgend wann an der reihe bist die Erbfolge anzutreten, wenn dein Onkel bis zu dir keinen berechtigten erbe mehr hat.
    2.wenn du etwas entwendest ist das ein Erbstück, wenn du nicht in der Erbfolge stehst ist es Diebstahl, wenn aber du der einzige bist, hast du die erbe augenscheinlich angenommen.
    3.schuldenberg kannst vorher nicht sehen das Testament wird erst eröffnet wenn jemand die erbe annimmt, ansonnsten gibt es kein rechts mittel das in erfahrung zu bringen.

  • swissnic sagt:

    1. Ja, sofern er keine eigenen Kinder hat UND nicht in einem Testament über sein ganzes Erbe verfügt hat.
    2. Bist Du denn überhaupt Erbe? Wo die Abgrenzung zwischen wertloser Erinnerung (z.B. privates Foto ohne Rahmen) und werthaltigem Erbstück ist, weiss ich nicht so genau.
    3. Natürlich, dafür gibt’s ein Erbinventar. Wird in D meines Wissens von Amtes wegen aufgestellt. Danach hast Du Zeit, Dich zu entscheiden.

  • trouper sagt:

    1. jeder kann dich zum erben machen
    2. „Erinnerungsstück“ ja, falls du nicht als erbe eingesetzt wurdest, und der erbe dich nicht wegen diebstahls belangt.
    Entnimmst du der wohnung ein tei, wenn du erbe bist, hast du diese erbschaft angetreten…einschließlich aller konsequenzen…eventueller verbindlichkeiten usw.
    3. Es ist eine spannende und mühevolle sache, herauszufinden, ob der erblasser verbindlichkeiten hat oder nicht. Zudem besteht da der zeitdruck ab dem tag, an dem dir mitgeteilt wurde, dass du erbe bist. Es zählt jeder tag der recherche…4. Das ist keine rechtsauskunft…sondern eigenes erleben. War zum Universalerben eingesetzt worden…mir war bekannt, dass da vermögen WAR. Jedoch hatte ich den erblasser viele jahre nicht gesehen, wußte nicht wo er ist/war.
    Um es kurz zu machen. Er hatte letztendlich über 500.000 Euro steuerschulden…was mir niemand sagte…nur durch die eigenen nachforschungen wurde das bekannt.
    Zwei tage bevor die frist ablief, sprach ich dann bei einem Rechtspfleger im Amtsgericht vor und erklärte den Erbverzicht. Dieser Rechtspfleger fragte beiläufig:“Na, haben Sie sich denn ein Erinnerungsstück aus der Wohnung mitgenommen? Eine Taschenuhr oder soetwas?“ Ich verneinte. Da sagte der Halunke, ja, denn dann hätten Sie die Erbschaft angetreten. Wie gesagt:“Rechtspfleger“ Auf die dusslige art hätte ich dann 500.000 € miese an der backe gehabt-

  • mac Mell sagt:

    Du kannst dich über den Wert des Erbes auf jede erdenkliche Art Informieren. Nach Deutschem Erbrecht hast du 3 Jahre zeit dein Erbe anzunehmen oder abzulehnen. Dann nimmst du es aber mit allen Vor- und Nachteilen.
    Das Erinnerungsstück von Oma ist okay wenn niemand darin einen Wert sieht. ansonsten gehört es in die Erbmasse und damit in die Gesetzliche Erbfolge.



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