Erwerb einer Immobilie im Rahmen der Zwangsversteigerung?
Freitag, 29. Januar 2010, 13:20
Abgelegt unter: Immobilien

Wir haben die Absicht, ein Haus zu erwerben, dass demnächst bei Gericht im Rahmen einer Zwangsversteigerung unterm Hammer kommt. Besteht die Möglichkeit, rechtlich gesehen, bei Einigung mit dem Gläubiger über den Kaufpreis diesen Termin zu umgehen oder ist es zwingend erforderlich nach Eintragung des Zwangsversteigerungsvermerkes im Grundbuch alles übers Gericht abzuwickeln? Vielen Dank den Antwortern. Gruß und schöne Pfingsten allen Lesern


4 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Marga sagt:

    Der Gläubiger hat es in der Hand, den Termin einzustellen und den Antrag zurückzunehmen. Wenn ihm Eure Kaufpreisvorstellungen zusagen, kann es sein, dass er das tut.
    Wenn mehrere Gläubiger Antrag gestellt haben, müssen alle Gläubiger mit der Aussetzung des Zwangsversteigerungstermins einverstanden sein und die Anträge zurücknehmen.
    Wenn viele Anträge auf Versteigerung des Grundstücks gestellt haben, werden diese erfahrungsgemäß nur einer Aussetzung und späteren Rücknahme zustimmen, wenn sie auch etwas Geld bekommen.
    Der Erwerb im Zwangsversteigerungsverfahren hat m. E. deutliche Vorteile. Die Belastungen auf dem Grundstück werden auch dann gelöscht, wenn der Kaufpreis nicht ausreicht um alle im Grundbuch stehenden Gläubiger zu befriedigen.
    Sicher hat es den Nachteil, dass andere Bieter Eure Vorstellungen des Kaufpreises übertreffen können.
    Erkundigt euch auf jeden Fall beim Gericht oder beim Hauptgläubiger, wie viele Anträge vorliegen und welche Belastungen auf dem Grundstück liegen. Davon würde ich dann die Entscheidung abhängig machen, wie ihr weiter verfahren wollt.
    Ein Anruf bei dem Hauptgläubiger wird sich auf jeden Fall lohnen. Vielleicht haben die einen Vorschlag, der alle Beteiligten zufrieden stellt.

  • kuchenma sagt:

    Dazu muß derjenige, der den Antrag auf Zwangsvollstreckung gestellt hat, zustimmen. Wenn ihr das Mindestgebot oder etwas mehr zahlt, wird der Gläubiger bestimmt zustimmen, denn meistens werden solche Immobilien weit unter Wert verkauft und so nur ein Teil der Forderungen eingetrieben.
    Es wird im Endeffekt auch billiger für euch, denn dann müßt ihr nicht die fälligen Auktionsgebühren samt MwSt drauf zahlen.

  • herje5 sagt:

    meines wissens kann der Antragsteller der Zwangsversteigerung seinen Antrag auf Zwangsversteigerung jederzeit zurücknehmen und versuchen, sich anderweitig zu einigen

  • Sprendli sagt:

    Es liegt nur am Gläubiger. Wenn Du Dich mit dem Eigentümer über einen Preis einigst, der der Gläubiger akzeptiert, wird das Verfahren abgebrochen. Denke daran der Eigentümer und der Gläubiger müssen zustimmen.



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