Falsche Angaben beim Autokauf-hat man Recht auf Geld zurück?
Freitag, 30. April 2010, 11:25
Abgelegt unter: Fotos

Mein Freund hat sich einen Kleinwagen (Rover 214 i) BJ 96 für 1.000 Euro bei Ebay gekauft. Da das Auto weiter weg war, hat er es vorher noch nie gesehen (nur auf den Fotos).
Laut Verkäufer sollte das Auto folgendes haben:
-ABS
-neue Reifen
-Euro 4
Tatsächlich hat das Auto
-kein ABS
-die Reifen sind uralt
-Euro 2
Da alles ziemlich schnell gehen musste und mein Freund nicht viel Zeit hatte, hat er das Auto abgeholt und ist damit nach Hause gefahren. Da sind uns dann die falschen Angaben aufgefallen.
Der Verkäufer ist bei Ebay privat angemeldet. Haben wir irgendwelche Rechte als Käufer (trotzdem dass uns die Mängel im Nachhinein aufgefallen sind), z.B. auf (Teil)Rückerstattung vom Kaufpreis?
Wir wollen das Auto nicht zurückgeben, aber wenn wir gewusst hätten dass es all die zugesagten Eigenschaften nicht hat, hätten wir den Preis noch herunterhandeln können.
Kann uns hier jemand helfen???


9 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • punky sagt:

    also, erst mal, ganz ehrlich: ich hab von autos keine ahnung. aber wie bitte soll ein auto, daß 12 oder 13jahre alt ist ,eine abgasnorm euro 4 haben?
    aber ihr bekommt euer geld sicher zurück.ich würd das auto nicht wollen. auch nicht für 1000 euro oder weniger.

  • Knilch sagt:

    Habt ihr vom Verkäufer eine schriftliche Zusicherung (Ausdruck der Auktion tut es auch!), dass das Auto ABS und Euro4 hat, dann habt Ihr das Recht den Verkauf rückgängig zu machen. – Einen Anspruch auf eine bestimmte Preisminderung habt ihr zwar nicht, könnt ihr aber versuchen zu verhandeln. Bei einer mündlichen Zusicherung habt ihr praktisch keine Chance!
    Mit den Reifen ist es schwierig, da ihr nicht diesen sofort sichtbaren Mangel moniert habt. Der Verkäufer kann leicht behaupten, er hätte das Auto mit neuen Reifen übergeben und von Euch bei Rückgabe Ersatz für die „neuen“ Reifen verlangen.
    Also wäre der Versuch der Rückabwicklung unter Verweis auf das fehlende ABS und die nicht erfülte Euro 4 Norm das sinnvollste!
    für die Zukunft merken: Nie ein Auto auf ebay ersteigern, wenn ihr es nicht gesehen und probegefahren habt. Auf versteckten Mängeln bleibt man sonst sitzen!

  • You Know Who sagt:

    Ganz wichtig: druckt als erstes die Ebay-Auktion mit den ganzen Angaben aus, solange sie noch erreichbar ist. Als zweites würde ich die Mängel dokumentieren, am besten vor Zeugen (Fotos machen von den Reifen). dann würde ich den Käufer kontaktieren und ihm eine Frist wegen der Mängel setzen
    a) Rücknahme des Fahrzeugs
    b) Reduzierung des Kaufpreises
    und ihm klarmachen, dass ich Anzeige wegen Betrugs erstatte, falls er sich bis zum Ablauf der Frist nicht meldet und ihm außerdem eine Schadenersatzklage androhen. Auch ein Verkäufer von Privat darf keine falschen Angaben machen, d.h. lügen. Ich hatte mal so einen Fall im Freundeskreis, da wurde trotz mehrmaliger Nachfrage ein Unfallschaden verschwiegen. Das ging vor Gericht, aber in letzter Minute (schon im Gerichtssaal) zeigte sich der Verkäufer einsichtig und bot eine Reduzierung des Kaufpreises an.

  • Schlaume sagt:

    Wenn man die ersteigerte Ware selber abholt hat man die Möglichkeit die Ware vor Ort zu überprüfen ( beim Versand ist was anderes). Beim Privatkauf hat der Verkäufer die Möglichkeit die Haftung auszuschliessen. Ich gehe mal davon aus dass er das auch getan hat. Also, wenn dein Freund das Auto da nicht überprüft hat, hat einfach Pech gehabt. DA hätte er ohne Probleme vom Kauf zurücktreten können (falsche Beschreibung der Ware).Ohne Rechtsschutz würde ich in seiner stelle nicht mal daran denken zum Anwalt zu gehen, das wäre nochmal ein Verlust von ein paar Hunis.

  • Werner H sagt:

    Schau mal da und lies was der Anwalt schreibt:
    http://www.e-juristen.de/Rechtsberatung/Autok…
    http://www.internetrecht-rostock.de/autokauf-…
    www. 123recht.net/Betrug-bei Ebay
    Ich glaube bei 123 recht. net kannst du einen Anwalt anrufen oder eine Mail schreiben.Kostet so um 20 Euro.Vielleicht hilft dir das weiter.

  • aprilsch sagt:

    Wenn der Verkäufer angibt, der Wagen hat dies und jenes, muss er es auch haben, wenn nicht, wäre es schon fast Betrug.
    Klar kannst du ein Teil des Geld zurückverlangen, wenn der Verkäufer sich verweigert, musst du aber klagen

  • micha sagt:

    Wenn Du eine Rechsschutzversicherung hast solltest Du einen Anwalt einschalten.Wenn nicht,buch´s unter Erfahrung ab.Wenn ein Verkäufer auf das Tempo drückt ist meistens was faul.

  • Mutter Schagalla sagt:

    Das Angebot in ebay ist nicht der Kaufvertrag sondern muss als freibleibendes Angebot angesehen werden, dass erst mit dem Abschluß zur vollen Rechtsgültigkeit gelangt.

  • george s sagt:

    auf jeden fall ist das betrug der kaufvertrag ist nichtig und du bekommst dein geld zurück



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