Firmpate/-patin unter 18?
Montag, 1. Februar 2010, 05:19
Abgelegt unter: Schweizerfirmen

Hey, heeey (:
also ich werde im August gefirmt und muss jetzt meine Anmeldung abgeben. Auf sie muss ich auch den Namen meiner Firmpatin eintragen.
Eigentlich wollte ich meine Freundin als Patin haben.
Geht das denn? Sie ist 15 und wurde vor etwa 3 Wochen gefirmt. Ich dachte erst so, dass sie wohl noch zu jung ist, aber dann meinte sie dass bei ihrer Firmung ihre Cousine ihre Patin gewesen wäre und die auch noch unter 18 ist.
Also kann ich meine Freundin jetzt bedenkenlos eintragen?
Gruß Aileen


4 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Morgaine sagt:

    Welche Voraussetzungen muss ein Firmpate erfüllen?
    !: Er muss katholisch, gefirmt und mindestens 16 Jahre alt sein. Die Kirche verlangt darüber hinaus ein Leben nach christlich einwandfreien Maßstäben. Das ist umso wichtiger, da der Firmpate die Rolle hat, den Firmling weiter in die Kirche einzuführen und ihm dabei zu helfen, offen zu seinem Glauben zu stehen.
    ?: Ist ein Firmpate Pflicht?
    !: Nach dem „Codex des Kanonischen Rechtes“ nicht. Allerdings wird die Begleitung durch einen Paten sehr empfohlen.

  • Giigii1 sagt:

    Ich kann nur das bestätigen was Morgaine geschrieben hat.
    Gehst Du auch weiterhin nach der Firmung in die Kirche? Wenn Ja, dann ist es o.K.
    Wenn nicht, dann lass Dich erst gar nicht firmen.
    Aber es ist Deine Entscheidung.
    Tschüss und liebe Grüsse

  • brummel sagt:

    Das weiss ich nicht, obwohl ich seit 40 Jahren in der kath. Kirche als Musikerin mitarbeite.
    Du solltest diése Frage Deinem Pfarrer oder einem Deiner Firmkatecheten stellen. Dann kannst Du sicher sein, dass die Antwort stimmt. Mach das , oder hast Du zu niemandem da Vertrauen ? Das wäre nicht so gut…..

  • whyskyhi sagt:

    sie muss 16 sein



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