Flie? eine Erbschaft in die G?gemeinschaft?
Samstag, 17. April 2010, 23:29
Abgelegt unter: Immobilien

Hallo,
wenn ich erbe – oder meine Frau, egal – flie? das Erbe in die G?gemeinschaft oder bleibt das ausschlie?ich demjenigen der Erbt und wird in Trennungsfall nicht miteinbezogen?
Oder gibt es Unterschiede evtl. was man erbt (k.a. Immobilien oder Geld oder was wei?ich..).
nein, ich will mich nicht scheiden lassen, aber Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.. :-))


3 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Zack hier bin ich sagt:

    Nein.
    Mfg

  • Helma. sagt:

    Die beiden Antworten vor mir sind nicht richtig.
    Bei der G?gemeinschaft geh?ALLES beiden. Das ist ja der Sinn der Sache.
    Es gibt zwar Ausnahmen:
    Das Sondergut, das sind Werte, die durch Rechtsgesch?e nicht zu ?tragen sind. Wie z.B. unpf?bare Unterhaltsanspr? etc.
    und das Vorbehaltsgut – das muss aber im Ehe-Vertrag schon vereinbart worden sein.
    Also wenn in dem Ehe-Vertrag NICHT steht, da?Erbschaften Vorbehaltsgut sein sollen, geh?die Erbschaft beiden Partnern.
    Also: alles was einer der beiden Ehegatten w?end der Ehe erwirbt – auf welche Weise auch immer, auch Erbschaften – geh? zum Gesamtgut.
    Anmerkung:
    Der nicht erbende Ehepartner ist sogar f?ie Erbschaftssteuer steuerpflichtig.

  • Verdinand . sagt:

    Nein!
    „…Erwirbt ein Ehegatte nach der Eheschlie?ng Verm? durch Schenkung oder Erbschaft bzw. vorweggenommene Erbschaft, dann wird das dem Anfangsverm? zugeschlagen. An diesem Verm?szuwachs kann also der Ehegatte nicht teilhaben. Der Zugewinnausgleich erfolgt dann dadurch, dass derjenige Ehegatte, der w?end der Dauer der Zugewinngemeinschaft den h?en Verm?szuwachs erzielt hat, dem anderen die H?te des ?erschusses auszahlt…“



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