Frage nach den Namen „Jesus“ und „Mohammed“ und deren rechtlichen Belangen?
Samstag, 24. April 2010, 21:25
Abgelegt unter: Haustiere

Es steht fest , das man seinen Sohn mit dem eingetragenen Namen „Jesus“ in die spottende Welt schicken darf , auch in Deutschland ist diese Namensgebung statthaft .
Wenn ich nun meinen Hund „Jesus“ rufe , ist das eine Verletzung irgendwelcher „religiösen“ Gefühle mit rechtlicher Konsequenz ?
Es ist nur ein Name , und hier der name meines Hundes . Wer seinen „Messias“ oder „Propheten“ mit meinem Hund assoziert , mag das von mir aus tun , mir wäre das gleich . Wie ist es rechtlich ? Jeder Menschenname ist für jedes Haustier gestattet , auch die Menschennamen „Mohammed“ oder „Jesus“ ?


3 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Bernd L sagt:

    Menschen, die objektiv und offen denken, haben damit bestimmt keine Schwierigkeiten.
    Denn auch ein Hund ist ein Lebewesen mit Seele. Es gibt mit Sicherheit eine Menge
    Mörder, Terroristen usw. die Namen wie Jesus oder Mohammed tragen, da hat dein Hundchen
    den Namen sicher eher verdient. Wenn sich ein Schwerstreligiöser dadurch beleidigt fühlt,
    ist das sein Problem.

  • ingo sagt:

    Es wird Dir niemand verbieten können, auch wenn die Provokation offensichtlich ist. Nennst Du den Hund Mohammed… kann es sein, dass Du einem Ehren – Mord erliegst.
    Rechtlich steht dem nichts im Wege, wäre ja auch noch schöner!
    Bei dem Ärger, den es wahrscheinlich einbringt… lohnt es sich nicht. Es ist eine Sackgasse, oder wo soll das Ziel sein?
    Oh Herr… schon wieder ein Externer, der Deinen Job übernimmt und an Deiner Stelle richtet.
    Darum O Herr: „Lass Hirn vom Himmel fallen“
    Platsch… daneben!!!

  • exenter sagt:

    Auch wenn es gegen kein Gesetz gegen dein Vorhaben gibt, bleibt es Unrecht und geschmacklos.



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