Frage zur Sterbehilfe in anderen Ländern (siehe Details)!!?
Dienstag, 30. März 2010, 13:33
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Hallo, ich habe erfahren, dass die Sterbehilfe in der Schweiz, den Niederlanden und in Großbritannien erlaubt ist. Und da kommt mir die Frage auf, warum es dort so ist und in Deutschland nicht. Und was halten die Einwohner der Länder von der Sterbehilfe? Wäre nett, wenn ihr mir auf diese Frage eine Antwort geben könntet.
Danke an alle Antworter. LG Lukas


4 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Legionär sagt:

    Hier in der Schweiz ist es so ,wenn ein schwer Kranker noch geistig ok ist und eine heilung nicht absehbar ist,darf er vom Recht der eigenen Tötung Gebrauch machen. Ich finde es ist in Ordnung so wenn der Patient es so für sich wünscht. Mein Schwager hat von Eixit so heisst die Vereinigung Gebrauch gemacht da er hoffnungslos an Krebs erkrankt war.Nur wird es dann sehr emotional wenn der Tag vom Abschied kommt da der Patient immer noch voll seiner Geistigenkräfte sein muss.Für mich war es sehr schwer Ihm in die Augen zusehen und Abschied zunehmen. Ein halbe Stunde später wurde von einem Arzt der Tod festgestellt,soviel ich weis bekommen diese Menschen irgend ein starkes Schlafmittel so dass Sie ohne grosse Schmerzen einschlafen und Ihre Ruhe finden. Ich hoffe dir mit diesem Schreiben geholfen zuhaben.

  • riieke sagt:

    Beim Thema Sterbehilfe wird generell zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe sowie Beihilfe zur Selbsttötung unterschieden.eine direkte, aktive Tötung, etwa mit einer Giftspritze, ist auch auf Verlangen strafbar.unter passiver Sterbehilfe verstehen Juristen das „Zulassen des natürlichen Sterbens“: Hierbei werden lebensverlängernde Maßnahmen wie Beatmung oder künstliche Ernährung unterlassen oder beendet.Umgekehrt kann das passive Sterbenlassen eines Hundertjährigen eine Tötung sein, wenn dieser leben will. Hilfreich sind deshalb klar formulierte Patientenverfügungen.Problematisch wird es bei der Beihilfe zur Selbsttötung. Das grundgesetzlich garantierte Selbstbestimmungsrecht gibt jedem das Recht, aber nicht die Pflicht zu leben. Da somit in Deutschland eine Selbsttötung straffrei ist, ist auch die Beihilfe zur Selbsttötung straffrei, wenn sie vor der Tötung stattfindet – also ein Helfer dem Sterbewilligen etwa ein Glas mit Gift hinstellt, das dieser dann selbstständig austrinkt.das Standesrecht verbietet den Ärzten in Deutschland jedoch die Beihilfe zum Suizid. So dürfen die dafür geeigneten Wirkstoffe für diesen Zweck nicht verordnet werden, es handelt sich deshalb unter Umständen um einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz.
    also ich hab diese infos gefunden..hoffe ich kann dir helfen..

  • tonio di brendo sagt:

    ….Und was halten die Einwohner der Länder von der Sterbehilfe?…
    In jedem Land hat es Befürworter und Gegner, ob es nun gesetzlich erlaupt ist oder nicht.
    In der Schweiz herrscht ein ständiger Kampf zwischen den Parteien

  • Alex Mercer sagt:

    Sterbehilfe ist hier verboten, da wir hier wegen der historie ein sehr engstirniges Grundgesetz haben. ich finde, dass jeder selbst entscheiden sollte, wann es sein leben beenden will, wenn er geistig dazu im stande ist.



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