Fremdenlegion, Schweizer Garde & co.?
Dienstag, 20. April 2010, 15:22
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Ist es in Deutschland strafbar in die Fremdenlegion einzutreten? Bzw. verliert man dann seine Staatsbürgerschaft und all die anderen Rechte innerhalb der BRD?
Genauso bei der Schweizer Garde: Ist es für die Schweizer strafbar dort einzutreten, da Militärdienst nur im Heimatland erlaubt ist?
Oder sind die Gesetze in Deutschland schon soweit, das man seinen Wehrdienst in einer fremden Armee ableisten darf?
Würde mich mal echt interessieren. Sonst würde ja eigentlich kein Europäer mehr in solche Armee eintreten. Was meint ihr?


9 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • pedro sagt:

    1. Es ist grundsätzlich verboten als Deutscher in einer fremden Armee Dienst zu tun, weil diese Armee theoretisch und – im Falle der Fremdenlegion auch praktisch – gegen deutsche Soldaten kämpfen kann. Die einzige Ausnahme sind Leute mit einer doppelten Staatsbürgerschaft. Dort ist in aller Regel per Staatsvertrag geregelt, dass jeder, der in einem Land seine Wehrpflicht erfüllt hat, im anderen nicht noch einmal muss. Manchmal verliert man aber dabei auch seine 2. Staatsbürgerschaft.
    2. Die Schweizer Garde ist ein historischer Sonderfall. Hier dürfen nur Schweizer nach ihrem Grundwehrdienst eintreten. Sie sind ja auch keine „echte“ Armee, sondern eher so etwas wie der bunte Personenschutz für den Papst. Ich würde allerdings nicht versuchen einen Schweizer Gardisten zum unbewaffneten Zweikampf zu fordern. Das tut bestimmt weh.
    3. Die Fremdenlegion in Frankreich ist eine Söldnertruppe. Hier wird nicht gefragt, wo jemand herkommt. Einzig die Bereitschaft Frankreich zu dienen entscheidet. Wer will, kann dort dann einen neuen Namen und die französischer Staatsbürgerschaft erwerben. Bei hinreichender Qualifikation ist es auch möglich als Offizier in der französischen Zivilgesellschaft angemessen Fuß zu fassen. Für Menschen mit einem verkorksten Start ins Leben bietet sich so eine neue, sehr gefährliche und eigenwillige Chance. Aber für Deutsche ist es trotzdem strafbar.
    4. Es gab bis vor ein paar Jahren Werberkolonnen im Grenzgebiet Frankreichs, die die Schönheit der Legion priesen. So mancher hat da das Abenteuer seines Lebens gebucht. Gerüchte, dass dies auch auf deutscher Seite statt fand, halten sich hartnäckig. Aber auch diese Aktivitäten sind strafbar, weil sie die Souveränität eines Landes unterlaufen.

  • papablau sagt:

    Nein es ist nicht Verboten in die Fremdenligion einzutreten solange du in der BRD vom Wehrdienst befreit bist oder deinen Wehr und Zivildienst abgeleistet hast.Bist du allerdings gemustert und Trittst deinen Wehr oder Zivildienst nicht an machst du dich Strafbar wegen Fahnenflucht.
    Bei der Schweizergarde ist das noch anders sie Existiert seit mehr als 500 Jahren.
    Der große lateinische Geschichtsschreiber Tacitus hatte schon viele Jahrhunderte zuvor festgestellt: „Die Helvetier sind ein Volk von Kriegsleuten, dessen Soldaten für ihre Kriegstüchtigkeit weithin bekannt sind.“ Aus diesem Grunde spielten die schweizerischen Kantone, die sich einmal mit diesem, einmal mit jenem Staat verbündeten, eine bedeutende Rolle in der europäischen Politik. Im Jahre 1512 entschieden sie als Bündnispartner Julius’ II. das Schicksal Italiens, und der Papst verlieh ihnen den Titel „Hüter der Freiheit der Kirche“. Zu jener Zeit, als das Söldnerwesen üblich war, lebte in den Zentralalpen ein wehrhaftes Volk. Die ersten Schweizer Kantone waren mit ihren zirka 500 000 Einwohnern überbevölkert. Auf Grund der schwierigen wirtschaftlichen Lage damals herrschte große Armut, und der einzige Ausweg aus dieser Situation war die Emigration und eine der gewinnbringendsten Aufgaben der Söldnerdienst.
    Seit 1929 giebt es ein Gesetz in der Schweiz was es Schweizer Bürgern verbietet in einer Fremden Armee zu dienen daher Giebt es den Lateranvertrag.
    Der Lateranvertrag zwischen dem italienischen Staat und dem Heiligen Stuhl vom 11. Februar 1929 fiel in die Amtszeit Hirschbühls. Darin wurde dem Heiligen Stuhl das ausschließliche und absolute Recht zugestanden, sich politisch und juristisch selbst zu verwalten. Daraufhin bestätigte der schweizerische Gesamtbundesrat am 15. Februar die Stellungnahme des Parlaments: »Die päpstliche Garde kann nicht als ausländische, bewaffnete Einheit gemäß Artikel 94 des militärischen Strafrechts betrachtet werden; da diese Truppe eine einfache Wachpolizei ist, kann jeder, wie bisher, in ihren Dienst treten, ohne die Zustimmung des Gesamtbundesrates einzuholen. «

  • birska sagt:

    Ein Schweizer darf nicht in einer fremden Armee dienen, weshalb die Fremdenlegion eigentlich verboten ist, doch – wegen der Bezahlung – immer wieder gemacht wird.
    Die Schweizer Garde hingegen ist eine Vereinbarung zwischen der Schweiz und dem Vatikan. Aufgenommen werden nur katholische junge Männer, die ihren Wehrdienst in der Schweiz leisten oder geleistet haben und sich für eine gewisse Zeit fest verpflichten lassen.

  • Hermann sagt:

    Der Eintritt in die Legion ist nicht strafbar, wenn du dich in Frankreich rekrutieren läßt, wenn du bei der Legion bist, ruht deine deutsche Staatsbürgerschaft solange wie dein Vertrag gilt,Du dienst in dieser Zeit den Französischen Staat.Nach 5 Jahren kannst du die französische Staatsbürgerschaft beantragen mit einer neuen Identität.
    Wenn du in Deutschland tauglich gemustert bist und dich vor den Wehrdienstantritt aus dem Staub machst ist das Fahnenflucht und du machst dich Strafbar.
    In die Schweizer Garde dürfen nur schweizer Staatsbürger.

  • Thomas sagt:

    fremdenlegion (min 5 jahre) schützt dich nicht vor wehrdienst in deutschland. umgekehrt wärs aber eher zu empfehlen. strafbar ist der eintritt dort aber nicht.
    deinen „deutschen“ wehrdienst kannst du NICHT in einer anderen armee ableisten, denn dazu bräuchtest du die staatsangehörigkeit des jeweiligen landes.
    ausnahme: doppelte staatsbürgerschaft und gleichzeitige anerkennung des geleisteten wehrdienstes. fremdenlegion zählt in diesem fall NICHT!
    für männl. schweizer dürfte es das höchste der gefühle sein, in die schweizer garde berufen zu werden.

  • kafri sagt:

    strafbar, in die legion einzutreten, ist es natürlich nicht, aber deine deutsche staatsbürgerschaft, die ist weg. das ist aber egel, du bekommst automatisch nach ablauf deiner verpflichtung die französische.
    in die schweizergarde einzutreten, dazu hast du nicht die geringste chance, du musst katholischer schweizer sein, deinen schweizer wehrdienst erfüllt haben, und auch sonst allerhand auflagen erfüllen.

  • Fritzche sagt:

    Du willst doch wohl kein Fremdenlegionär werden, oder ? Die päpstliche Schweizergarde ist doch nur die päpstliche Armee. Sie sichert doch den apostolischen Palast, die Zugänge zur Vatikanstadt sowie den Eingang des Castel Gandolfo und ist für die persönliche Sicherheit des Papstes verantwortlich. Zur Not auch mit Waffen und körperlicher Gewalt, obwohl der Past ja gegen körperliche Gewalt ist. Aber wat mut, dat mut ;-(((

  • Wilken sagt:

    In die Fremdenlegion darf jeder eintreten (vorausgesetzt sie nehmen Dich) in die Schweizer Garde hingegen kommen nur männliche schweizer Staatsbürger.

  • Kater sagt:

    Wenn du volljährig bist und deinen Wehrdienst in der BRD schon abgeleistet hast, kannst du tun, was du willst.



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