Gibt es ein Urheberrecht auf Fotos wenn ich darauf zu sehen bin?
Dienstag, 20. April 2010, 10:35
Abgelegt unter: Fotos

DasUrheberrecht liegt beim Fotografen.
Das gilt übrigens sogar für Passbilder!
Die darfst du ohne Genehmigung des Fotografen z.B. nicht ins Netz stellen, etwa für eine Bewerbung.
Das wissen viele nicht.


8 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • verdinand . sagt:

    Da du (vermutlich) keine Person des „öffentlichen Interesses“, also Promi bist, ist es, soweit ich weiß, nicht gestattet, dein Foto ohne deine Einwilligung zu veröffentlichen.
    Also kein Urheberrecht in dem Sinne – das hat derjenige, der das Foto gemacht hat, aber ein Persönlichkeitsrecht.

  • sonne184 sagt:

    Nö nur ein Persönlichkeitsrecht auf dein Abbild

  • wladimir sagt:

    Ein Urheberrecht kannst Du hier nicht beanspruchen, da Du vermutlich nicht der Urheber (Fotograf) dieses Bildes bist.
    Es gibt aber das Recht am persönlichen Bild. Damit kannst Du der Verwertung oder Verbreitung dieses Bildes widersprechen, wenn Du der Hauptbestandteil dieses Bildes bist. Ein Beispiel für ein solches Bild ist ein Portraitfoto von Dir. So etwas kommt in Frage, wenn beispielsweise ohne Deine Einwilligung ein Bild von Dir im Internet verbreitet wird oder werden soll.
    Anders sieht es aus, wenn das Hauptmotiv des Bildes beispielsweise ein Gebäude ist und Du nur deshalb darauf abgebildet bist, weil Du bei der Aufnahme zufällig vor dem Gebäude gestanden hast. In diesem Fall kannst Du meines Wissens nach keine Rechte daraus ableiten.
    Wenn Du ein größeres Interesse daran hast, daß das Bild nicht oder nur in einer bestimmten Weise verwendet wird, kannst Du nach den Stichworten „Recht“ und „persönliches Bild“ googeln oder vielleicht auch (wenn die Situation es für Dich rechtfertigt) einen Anwalt befragen, der natürlich ein Beratungshonorar verlangen wird.
    Ups, die vielen richtigen Antworten vor mir habe ich gar nicht gesehen. 😮

  • ralfmcgh sagt:

    Jein.
    Wenn Du als Teilnehmer einer öffentlichen Veranstaltung abgebildet wirst (Konzert, Demo, etc.) dann liegt das Urheberrecht beim Fotografen. Wenn es sich um eine Portaitaufnahme von Dir handelt, musst Du der Aufnahme zustimmen, und entweder dem Fotografen die Verwertungsrechte übertragen oder ihn um die Dir zustehenden Tantiemen bitten. Eine mündliche Einverständniserklärung reicht im Zweifelsfall aber aus, also kann es sein, dass Du durch ein „ja, mach mal“ unversehens in der Zeitung landest.

  • Alwin E sagt:

    Mein Wissensstand:
    wenn du allein zu sehen bist, ja!
    wenn ab 3 Peronen zu sehen sind, nein, dann handelt es ich
    um eine Gruppenaufnahme.
    Du könntest aber auch mal eine Redaktion einer Zeitung höflich befragen.

  • preferit sagt:

    Der Fotograf hat immer das Urheberrecht. Der Fotograf darf es nur mit Deiner Einwilligung veröffentlichen. Aber auch Du brauchst die Genehmigung vom Fotograf.

  • Sprendli sagt:

    Das Urheberrecht eines solchen Bildes liegt bei dem Fotografen.

  • Blondes_ sagt:

    Wenn nur du auf dem Foto bist, kannst du bestimmen, ob es veröffentlicht werden soll oder nicht.
    Wenn aber z.B. eine Gruppe Menschen darauf ist und vielleicht sogar noch eine Sehenswürdigkeit, z.B. eine Kirche oder so im Hintergrund, dann ist das Bild nicht direkt auf dich gerichtet und du hast keinen Anspruch auf das Bild.



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