Habe da mal eine Frage. Polen vs. Deutschland.?
Montag, 17. Mai 2010, 17:08
Abgelegt unter: Regierung

Hallo, ihr Lieben.
Meine Freundin kommt für eine lange Zeit zu mir nach Hövel.
Bin Stolz wie Oskar, ich liebe sie sehr.
Bea ist Lehrerin in Polen, ich jobbe im Sporthandel in Hamm. Leider nur nebenbei. Also harzte ich zu größten Teil nach 28 Jahren harter Arbeit.
Hat jemand Erfahrung, ob ich Bea,außer beim Vermieter,anmelden muß?
Was ist gut für uns? Was hilft uns?
Bea bleibt gerne bei mir, hat aber Familie und Eigentum in Polen. Ich würde gerne in Polen leben, aber die Regierung macht mir einen Strich durch die Rechnung.
Heiraten? (Würden wir beide gerne)
Ich liebe Bea, es ist auch keine Wolke, die vorüberzieht..
Bitte um eure Antworten, brauche eure Hilfe.


4 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Mamba vs. Maoam sagt:

    Polen ist in der EU, Bea damit EU-Bürgerin. D.h., sie darf sich ohne Probleme solange sie will in Deutschland aufhalten.
    Problematisch wird es natürlich wenn sie in Deutschland arbeiten will oder hier Hartz IV erhalten möchte. Letzteres geht gar nicht (wüsste jedenfalls nicht wie), bei der Erwerbsarbeit gibt es was die osteuropäischen EU-Länder angeht eine Übergangsregelung. Anders als jemand aus Frankreich braucht sie immer noch eine Arbeitserlaubnis (zumindest gibt es da wie gesagt eine Übergangs-Quote).
    Da es in Deutschland eine Meldepflicht gibt, muss Bea sich in jedem Fall beim Einwohnermeldeamt mit der Anschrift eurer Wohnung registrieren (auch wenn sie bei dir lebt)! Jedenfalls wenn sie länger bleibt (was du ja andeutest).
    Wenn ihr zusammenzieht, bildet ihr mit Sicherheit eine Bedarfsgemeinschaft. Allerdings ist sie ja nicht im deutschen Sozialsystem erfasst. Ich vermute, du musst aber schon angeben, was ihre finanzielle Situation ist, wenn ihr wirklich zusammenziehen wollt. Bezieht sie ihre Knete aus Polen, kann das hier allerdings keiner verifizieren (obwohl… wenn sie sich hier in Deutschland ein Konto einrichtet und ihr Geld aus Polen dort eintrudelt (z.B. Gespartes), dann kann es hier natürlich auch erfasst werden).
    Heiraten könnt ihr in Deutschland und sie kann dann auch die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen, wenn sie will (allerdings unter bestimmten Auflagen).

  • Cat_Balo sagt:

    Es ist schwierig, aus dem was du schreibst, die Fakten herauszufinden, um zu wissen, was du fragen möchtest.
    Ich interpretiere deine Frage so, berichtige mich, wenn ich falsch liege, das du wissen möchtest, ob du als Hartz4 Empfänger deine Freundin anmelden mußt, Bedarfsgemeinschaft, nein, mußt du nicht.
    Zur Anmeldung beim Vermieter, auch nein, sie zieht ja nicht zu dir, oder?
    Hoffe, ich habe deine Frage richtig verstanden und konnte helfen, ansonsten poste noch weitere Details……….

  • medusa sagt:

    Wenn sie länger als 3 Monate bei dir wohnt musst du das deinem Vermieter melden . Könntest sonst Ärger bekommen .Ob du das beim Amt melden musst , ich denke nein . Erst wenn sie hier angemeldet ist und bei dir wohnt muss das gemeldet werden .

  • quads3 sagt:

    Das ist aber schwierig, was du da schreibst … !
    Gruß,
    Jorge Garcia



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