Hallo, bekommt ein Ausländer Visum für D. aufgrund der Immobilie in D. zwecks Beaufsichtigung?
Mittwoch, 27. Januar 2010, 21:01
Abgelegt unter: Immobilien

das ist leider zu ungenau gefragt, um eine korrekte antwort geben zu können.
soll er als arbeitnehmer aufpassen?
aus welchem land kommt der ausländer?
wem gehört die immobilie?
und so weiter….


4 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • * sagt:

    Beaufsichtigung einer Immobilie ist ja eine Arbeitsleistung. Kommt jener Ausländer also aus einem Nicht-EU-Staat benötigt er neben einer Aufenthaltserlaubsnis auch eine Arbeitserlaubnis.
    Kommt er mit einem 3-monatigem Touristenvisum und beaufsichtigt die Immobilie, arbeitet er schwarz, was bei Entdeckung zur sofortigen Ausweisung führt und der Auftraggeber (Immobilienbesitzer) macht sich der illegalen Beschäftigung schuldig, was eine erhebliche Geldbuße nach sich zieht.

  • Peter K sagt:

    Hallo, wenn dein Arbeitgeber einen Antrag stellt das er dich zur beaufsichtigung anstellt und gewisse andere Kriterien erfuellt sind ja.
    Wenn du aber Besichtigung meinst um die Immobilie zu kaufen musst du auch einen Antrag stellen wobei auch wieder Papiere benoetigt werden.
    Gruss

  • Klaus W sagt:

    Hab ich das jetzt richtig verstanden?
    Ob ein Ausländer ein Visum bekommt weil er eine Immobilie beaufsichtigen muss?
    Das kommt wohl auf die Staatsangehörigkeit an aber grundsätzlich denke ich doch wohl schon.

  • Bell@ sagt:

    das kommt auf des Herkunfts-Land an



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