Hausfriedensbruch und L? durch Immobilienmakler?
Montag, 19. April 2010, 02:22
Abgelegt unter: Immobilien

Hallo liebe Community, Ich h?e da eine Frage zum Thema Immobilienmakler.
Die Situation ist folgende:
Ich wohne als einziger Mieter in einem alten bauf?igen Haus. Ich habe zwar offiziell(laut Mietvertrag) nur eine Wohnung darin, jedoch darf ich das gesamte Geb?e nutzen. Demensprechend ist mein gesamter Bestiz auch im ganzen Haus verteilt. Mein Nachbar war fr?(bevor ich hier eingezogen bin) daf?ust?ig das Haus&Grundst?weitgehend in schuss zu halten und hat einen Schl? f?as Geb?e.
Nun soll dieses Haus verkauft werden.
Jetzt das Problem:
Der Makler meldet sich vor einer Besichtigung mit potentiellen K?ern niemals bei mir(obwohl er meine Handynummer hat). Er ruft vor einer Besichtigung nur meinen Nachbarn an und bittet ihn seinen Schl?l im Zeitungsrohr zu platzieren. Damit kommt er einfach vorbei und steht pl?ich mit den Interesenten bei mir im Wohnzimmer(auch wenn ich nicht anwesend bin). Das ist jetzt mittlerweile exakt 10x passiert(habe mitgez?t). Da ich nicht will das fremde Leute in meinen Besitz w?n habe ich ihm jedes mal gesagt das er das Haus niemals ohne meine Aufsicht(oder die des Hausbesitzers) betreten darf. Er hat mir jedes mal versichert das es nicht wieder passieren wird und er vor der n?sten Besichtigung einen Termin mit mir vereinbaren wird. Was niemals geschehen ist…
Jetzt stellt sich mir die Frage was ich dagegen machen kann. Ich habe schon weiteres Eindringen in meine Privatsph? verhindert indem ich einen Ersatzschl? von innen in die Schl?r gesteckt habe und nur noch durch einen anderen Seiteneingang(zu dem der Nachbar keinen Schl?l hat) gegangen bin. Meinem Vermieter ist das ganze egal, er will das Haus nur noch verkauft haben. Und mein Nachbar sagt das er sich schon fr?(bevor ich eingezogen bin) um solche Dinge gek?rt hat und jetzt nicht damit aufh?
Hat jemand eine Idee?
Ich habe schon ?legt den Makler wegen Hausfriedensbruch anzuzeigen, weiss aber nicht ob das gelingt weil ich ja laut Mietvertrag nur eine Wohnung in dem Haus belege(habe aber wie gesagt die Erlaubnis das gesamte Haus zu nutzen).
Die L?g einfach umzuziehen ist klar(und auch geplant sobald ich was pasendes finde). Allerdings suche ich eine kurzfristige L?g um bis zum Umzug meine Ruhe zu haben(ab K?gung – die ich noch nicht bekommen habe – habe ich eine 6 Monatige K?gungsfrist die ich voll aussch?n will).
Ein weiteres Problem(was mir eigendlich egal sein k?e) ist das der Makler die potentiellen Kunden nach Strich und Faden bel?und Tatsachen verheimlicht. Zum Beispiel erz?t er Dinge wie: gute Substanz, ordentliche Heizung, gutes Dach etc. obwohl das Haus einsturzgef?det, das Dach seit Jahren undicht und die Heizung(steinalter DDR-Kessel) noch nie funktioniert hat. Dazu kommt das er bisher keinem Kunden vom Denkmalschutz erz?t hat. Die Liste k?e quasi unendlich weitergef? werden…
Bisher habe ich dies vor den Kunden richtiggestellt(zumindest bei den Besichtigungen wo ich anwesend war). Vielleicht hat jemand auch dazu eine Idee.
Meiner Meinung nach sollte diesem Makler verboten werden jemals wieder in diesem Beruf zu arbeiten. Sein Verhalten ist einfach „unter aller Sau“. Meine Mithilfe hat er jedenfalls verspielt. Ich werde ihm von nun an soviele Steine wie m?ch in den Weg legen und(falls m?ch) rechtliche Schritte gegen ihn einleiten.
So, der Text ist nun doch l?er als geplant geworden. Vielen Dank f?Lesen und(im vorraus) f?ie Tipps.
PS: Da f?t mir noch was lustiges von meiner ersten Begegnung mit dem Makler ein. Er hatte doch tats?lich versucht mich zur Teilname an einem Schneeballsystem mit Nahrungserg?ungsmitteln zu ?reden. So nach dem Motto: Du meldest dich ? mich an, kaufst das Zeug und wirbst dann weitere Leute daf?Von jedem geworbenen sollte ich dann(und er auch) einen gewisen Prozentsatz des gekauften Warenwertes bekommen. Habe nat?ch „dankend“ abgelehnt…


4 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • wow sagt:

    Es kommt darauf an was im Mietvertrag steht. Wenn nur die Wohnung Rechtsgegenstand ist, f?t eine vorherige Anmeldung f?ie ?ge Besichtigung des Hauses unter den Begriff „Kulanz“. Der Besichtigung der Wohnung selbst mu?ohne Vorank?gung nicht zugestimmt werden.
    Was der Makler mit seinen Kunden bespricht, ob zutreffend oder nicht, geh?nicht in den Bereich Ihrer Zust?igkeit. Bei nachweislichen Einmischungen zum Nachteil des Verk?ers des Hauses k?n erhebliche Schaden-Ersatzforderungen entstehen z.B. f?erhinderten Verkauf des Hauses. Vorsicht ist also hier geboten.

  • aronphoe sagt:

    Wenn du in einer Wohnung Hausrecht hast, dann kannst du anzeige erstatten. Auf jedenfall wenn er in deine Wohnung geht.

  • TeufelX sagt:

    Problem: Du hast eine Wohnung in dem Haus gemietet, da hast Du einen Vertrag. Ist der Makler in der im Vertrag stehenden Wohnung ohne Dein Einverst?nis gewesen? Dann ist einer Klage keine Grenzen gesetzt, war er im Haus, was Du nutzt, kann er im Auftrag des Besitzers Besichtigungen durchf?n, es geht da nicht um gesch?es Eigentum, wenn es nicht in der Wohnung, die Du gemietest hast, ausgelagert hast (Wohnungen Anderer, Treppenhaus, Keller).
    Deine Wohnung darf niemand ohne Dein Einverst?nis betreten! Es kommt auf den Vertrag an!
    Wenn Makler und/oder Hausbesitzer unangemeldet in Deiner angemieteten Wohnung stehen machen sich die Damen und Herren strafbar!
    Ich wei?es, ich vermiete! Glaube keinen Maklern, die Du pers?ch nicht kennst! Dann bist Du verraten und verkauft!
    Ich fordere meine Mieter auf, meist Studenten, sich im Mieterbund zu organisieren, um auf Augenh?verhandeln zu k?n!

  • Sprendli sagt:

    Tauche einfach die Schl?r Deiner Wohnung aus. In den anderen R?en bist Du nur geduldet und hast kein Recht dies zu verhindern. Erkundige Dich ob der Makler einem Verband angeh? Wenn ja kannst Du den Verband informieren. Geh?er keinem Berufsverband an, sollte von von solchen Maklern die Finger lassen. Als Makler braucht man keinen Berufsnachweis.



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