Haustier im Garten beerdigen?
Montag, 19. April 2010, 19:37
Abgelegt unter: Haustiere

Ich hab da mal eine Frage:
Heute musste unser Familienhund (golden Retriever) leider eingeschläfert werden. Meine Eltern würden sie jetzt gerne im Garten beerdigen, allerdings haben sie sehr seltsame Nachbarn die jeden wegen allem anzeigen. Jetzt haben meine Eltern Angst dass sie den Hund gegebenenfalls wieder ausbuddeln müssten. Ich habe da im Netz einen Paragraphen gefunden der meines Erachtens genau sowas erlaubt, jedoch bin ich nicht firm genug in Gesetzestexten um 100%ig auszuschliessen dass da doch irgendein Haken ist.
(Unsere Hündin ist an Krebs gestorben und meine Eltern wohnen nicht in einem Wasserschutzgebiet.)
Interprätiert ihr den Text auch als Erlaubnis oder findet jemand nen Haken? (es geht um §5)http://vetion.de/gesetze/Gesetzestexte/T…


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  • estrella sagt:

    § 5 Beseitigung von Tierkörpern
    (1) In Tierkörperbeseitigungsanstalten sind zu beseitigen
    1. Körper von Einhufern, Klauentieren, Hunden, Katzen, Geflügel, Kaninchen und Edelpelztieren, die sich im Haus, Betrieb oder sonst im Besitz des Menschen befinden,
    2. Körper von Tieren, die in Zoologischen Gärten oder ähnlichen Einrichtungen sowie in Tierhandlungen gehalten werden,
    3. herrenlose Tierkörper der in Nummer 1 genannten Tierarten, ausgenommen solche von frei lebendem Wild.
    Dies gilt auch für Körper anderer Tiere, einschließlich solcher von frei lebendem Wild, soweit es zur Wahrung des Grundsatzes des § 3 erforderlich ist und die zuständige Behörde dies anordnet. Vor der Beseitigung dürfen Tierkörper zu diagnostischen Untersuchungen in tierärztliche Untersuchungsanstalten verbracht werden.
    (2) Absatz 1 Satz 1 gilt nicht für einzelne Körper von Hunden, Katzen, Ferkeln, Kaninchen, unter vier Wochen alten Schaf- und Ziegenlämmern sowie einzelne Körper von Geflügel oder in Tierhandlungen gehaltenen Kleintieren und Vögeln, die auf geeigneten und von der zuständigen Behörde hierfür besonders zugelassenen Plätzen oder auf eigenem Gelände, jedoch nicht in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze, vergraben oder in dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen verbrannt werden. Die Tierkörper müssen so vergraben werden, dass sie mit einer ausreichenden, mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht, gemessen vom Rande der Grube an, bedeckt sind. § 26 Abs. 2, die §§ 32b und 34 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes bleiben unberührt.
    Das sagt, aus, dass du einen einzelnen Hundekörper auf deinem eigenen Grundstück begraben darfst, solange es sich nicht um ein Wasserschutzgebiet handelt.
    Das heißt, die Nachbarn können anzeigen was sie wollen, aber nicht, dass ihr den Hund im Garten beerdigt

  • citywolf sagt:

    Ihr dürft den Hund in Eurem Garten begraben.http://de.answers.yahoo.com/question/ind…
    Mein Beileid zum Verlust Eures Familienmitglieds!

  • Conny N sagt:

    Seit der BSE-Krise 2000 muss bei der Behörde eine Genemigung eingeholt werden!!

  • reGnau sagt:

    Die Frage ist, was die unmittelbare Nähe von öffentlichen Wegen und Plätzen ist. Ausserdem würde ich, wenn ich mir nicht sicher bin mal an der Stadtverwaltung/Kreisverwaltung am zuständigen Ordnungsamt nachfragen, die können Dir ganz sicher eine richtige Auskunft dazu geben und Dir notfalls auch sagen, was Du gegen Deinen Nachbarn unternehmen kannst, falls der was dagegen hat.
    Im übrigen finde ich lediglich die öffentlichen Wege, die Dir eventuell einen Strich durch Dein Vorhaben machen könnten.

  • Rainer C. sagt:

    Also es gibt so ein Paragraf das du den den Hund in dein Garten verbudeln darfst du darfst aber keine 2 Hunde in ein Loch eingraben und du darfst auch 1auch 1 Huhn vergraben aber halt nicht zwei und natürlich keine Kuh vergraben ich würde dein Hund in aller Dunkelheit vergraben aber vorher eine grasnabe abstechen damit bedecke dann das Grab

  • luisasgo sagt:

    also wir haben alle unsere tiere auch im garten beerdigt also wirklich alle kaninchen, meerschweinchen, mäuse, hamster, ratten und einen hund… ich glaube das geht schon

  • ConZalle sagt:

    tja sis brich das gesetz und mach was du willst!
    steh in der nacht auf klau einem bauarbeiter ne schuppe und fang an zu graben!
    leg die schneke tein und am nächsten tag weiß niemand wo der hund ist ausser du!
    HAHAHAHAHA ein huntz gemeiner plan!
    Nein quatsch es gibt aber auch ein Friedhof!
    ich mein auch für tiere schau im intern. nach!
    okay byby

  • GUILLE sagt:

    das ist verboten am besten zu Tierkörper-Entsorgung

  • Ali Mente sagt:

    Bei uns im Garten liegen schon drei Katzen und etliche Vögel (Wellensitiche und Kanarienvögel). Aber wie schon gesagt:“Wo kein Kläger ist,ist auch kein Richter.Es gibt Nachbarn,die regen sich schon auf,wenn man im Garten furzt.

  • dream36g sagt:

    ja sicher dürfen deine eltern das ,wenn es kein wasserschutzgebiet ist ????und wenn es ihr eigentum ist ….hab mich mit dem theama auch beschäftigt …is aber sooo,da kann der narbar machen was er will ,er macht sich damit lächerlich..okay hoffe geholfen zu haben ..

  • hajokl sagt:

    wenn der Garten nicht im Wasserschutzgebiet liegt und die Gemeinde dafür keine besonderen Statuten hat dann
    ist es erlaubt.Bitte im Amt erkundigen ob die Bestattung für Kleintiere erlaubt ist.



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