Immobilienkauf?
Donnerstag, 28. Januar 2010, 09:35
Abgelegt unter: Immobilien

beim Immobilienkauf braucht man immer eine notarielle Beurkung.
ich kenn Grunstückkauf,da muss man noch zusätzlich ins Grundbuch eintragen und Hauskauf,da man ja schlecht das Haus ohne das Grundstück kaufen kann,ist da auch eine Eintragung ins Grundbuch nötig.
Wer kennt den Immobilienkäufen NUR mit notarieller Beurkundung.
Mir fehlt da echt nichts ein (ausser eben Haus- und Grundstückkauf)
Oder heisst es wenn man Immobilien kauft benötigt man immer not.Beurkundung UND Eintragung ins Grundbuch
Wer das löst darf sich was wünschen 😉


8 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • You Know Who sagt:

    Beim Immobilienkauf geht es ja immer um die Übereignung eines Grundstücks oder eines Anteils an einem Grundstück (z.B. Eigentumswohnung). Und das Verzeichnis, in dem in Deutschland alle Grundstücke drinstehen ist nun mal das Grundbuch. Deshalb ist der Eintrag ins Grundbuch zwingend notwendig. Das gilt sogar dann, wenn ein Grundstück verschenkt wird, z.B. von Eltern an Kinder. Nur wer im Grundbuch steht ist vor dem Gesetz Eigentümer des Grundstücks.
    Ob allerdings eine notarielle Beglaubigung immer notwendig ist (z.B. von Gesetzes wegen) kann ich Dir nicht sicher sagen. Klar ist allerdings, dass bei einem Verkauf schon deshalb ein Notar eingeschaltet werden sollte, damit alles nach Recht und Gesetz abläuft (hoffentlich – auch da hat man ja leider schon anderes gehört).

  • Hugin und Munin sagt:

    Gem § 873 BGB sind Änderungen der Eigentumsverhältnisse von Grundstücken in das Grundbuch einzutragen.
    Eine Veräußerung eines Hauses ohne das dazugehörige Grundstück ist nicht möglich, da das Haus wesentlicher Bestandteil des Grundstückes ist und somit nicht sonderrechtsfähig ist.
    Die einzige Möglichkeit, die ich mir vorstellen könnte ist der Verkauf eines Gebäudes auf Pachtland, da dann das Haus nur Scheinbestandteil ist und somit sonderrechtsfähig ist.
    Dann könnte ich mir auch vorstellen, das die Grundbucheintragung entfällt.

  • waechter sagt:

    für alles was man nicht vom Fleck bewegen kann brauch DU einen Notar.

  • Moses sagt:

    Du brauchst fuer alles einen Notar.Ohne gibt es nicht…

  • Smoove sagt:

    Du brauchst immer einen Notar und der Eintrag ins Grundbuch ist beim Eigentumswechsel von Grund (bebaut oder unbebaut) auch stets notwendig !!!

  • mabito sagt:

    Beim Grundstück wie Haus oder Hausanteil, auch wenn es ein Kelle ist Eintrag in das Grundbuch ist Gesetz, Auch ein Notar ist notwendig zum Beglaubigen des Vertrages. Nebenbei es ist eine Sicherheit für dich wie Finanzamt.

  • Dame Edna sagt:

    Wer Immobilien kauft, der kauft meistens wohl auch das Grundstück mit, auf welchem das Gehöft oder Anwesen zu stehen geruht! Also wie war noch mal die Frage?

  • Kai F sagt:

    Den Notar braucht man im Prinzip als Zeugen.
    Und das Grundbuch, um sicher zu gehen, dass der Verkäufer (a) auch der Eigentümer ist und (b) die Immobilie nicht zweimal verkauft.
    Die beiden Sachen gehören darum (in Deutschland!) zusammen. In anderen Ländern, z.B. in Spanien gelten teilweise andere Regeln, wie schon so Mancher erfahren durfte.



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