In der Schweiz: ich muss das Geld vom Scheck bei der Post im Namen der Firma eintreiben. Was ist nötig?
Freitag, 29. Januar 2010, 20:53
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Der Scheck lautet auf der Firma.
Heute hat man mir eine schriftliche Vollmacht vom Chef nicht akzeptiert.


1 Kommentar bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • espresso sagt:

    Dazu müsstest du Zeichnungsbevollmächtigter sein.
    Das kann der Chef mit dir am Postschalter einrichten. Beide müssen mit Personalausweis zur Post und unterzeichnen. Danach kannst du im Namen der Firma Schecks einlösen und solches Zeugs.
    Oder die Firma macht dich zum Prokuristen. Als Prokurist darfst du im Namen der Firma Geschäfte tätigen.
    Tja, die Schweizer. Sitzen halt auf ihrem Geld ;))



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