In welcher Form würde die künftige Regierung die Sanktionen gegen ALG2-Empfänger verschärfen?
Donnerstag, 8. April 2010, 20:34
Abgelegt unter: Regierung

Im Wahlkampf und in der Zeit danach wurde von CDU/CSU und FDP mehrfach angekündigt, die Strafen gegen Arbeitslose, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, zu erhöhen.
Gegenwärtig ist es so, daß jemandem, der eine zumutbare Arbeit oder einen Lehrgang ablehnt oder sein Pensum an Bewerbungen nicht erfüllt, die Leistungen schrittweise um 30, 60 und schließlich 100% gekürzt werden.
Nun fehlt mir vielleicht ein bißchen die Phantasie, die die politische Landschaft ausmacht, aber wie viel stärker als durch Streichung sämtlicher Leistungen (mit Ausnahme von Lebensmittelmarken) kann man Arbeitslose denn noch bestrafen?


8 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • pebunga sagt:

    Unzumutbare Arbeit anbieten. Bzw. die „Zumutbarkeitsgrenzen“ voll auslasten und bei einem Arbeitgeber, der mehr als genug Dreck am Stecken hat arbeiten lassen. Oder sogar umsonst arbeiten lassen. Als „Praktikum“.
    Dann braucht man einen Arzt, der das verbietet.

  • wow sagt:

    Das derzeitige Verfahren ist jetzt schon Menschen verachtend, zumal denjenigen gegenüber, die sich nicht aus eigener Kraft helfen können und welche auf diejenigen im höchsten Maße angewiesen sind, von denen ‚Sanktionen‘ ausgehen. Wie also sollte dieses alles noch konkret gesteigert werden?
    ‚Unterlassene Hilfeleistung‘ vonseiten der Behörden, vorgenommen im Einzelfall durch bestimmte dort handelnde ‚Personen‘, stellt einen Straftatbestand im Rechtssystem unseres Landes dar!
    Wie inzwischen allgemein bekannt ist, stellt es darüber hinaus keine allzu große Schwierigkeit dar, einem Arbeit suchenden Menschen im Gewirr der Paragraphen der Sozialgesetzgebung (Hartz 4) den einen oder anderen Fallstrick zu legen, d.h. ihn wegen Kleinigkeiten oder auch nur wegen Missverständnissen auszutricksen, und ihn damit existenziell zu bedrohen.
    Insofern wäre es aus meiner Sicht höchste Zeit, den bisherigen ‚Umgang‘ mit Arbeitssuchenden in unserem Lande einmal grundsätzlich zu überdenken.

  • die nachteule sagt:

    @heinz 34: Dass Hartz4 nur kurzzeitig gewähr werden soll ist vollkommen richtig. Mir sind Familien bekannt in denen sich das 18jährige Kind genau so auf den ersten eigenen Sozialhilfeakt freut, wie ein 18jähriges Kind aus arbeitenden Familien auf den Führerschein. Kinder aus Familien, bei denen es absehbar ist, dass die auch Hartz4-Empfänger werden (schlechte Noten und Betragen, Straffälligkeiten, ect) sollten frühzeitig aus solchen Familien genommen werden. Logisch, wenn es die Eltern zu nichts bringen, schauen doch die Kinder nur ab.Gefühlsduseleie oder Mítleid mit solchen ist vollkommen Fehl am Platz.

  • "Mein Name ist Hase" sagt:

    Mit TV-Entzug…das wäre eine harte Strafe für diese Schmarotzer.
    Dann könnte dieses zahnlose Gesindel sich nicht zu jeder Talk-Show melden bzw. auf dem Sofa lungern und sich den Mist bei einer Kiste Bier pro Tag reinziehen.
    Ich meine die Schmarotzer nicht die hilfebedürftigen Hartz IV Empfänger…ich will aber nicht weiter darauf eingehen soll sich jeder sein Bild machen.
    Die Daumen hoch oder runter zeigen nur das meine Antwort nicht gelesen wurde…dass die Antwort richtig ist davon kann man ausgehen.
    Rechtschreibfehler sind gewollt….lol…sie regen beim Leser die Aufmerksamkeit an.

  • Stephan P sagt:

    Leistungsbezug noch drastischer kürzer, wenn jemand zumutbare Arbeit ablehnt. Die Zahlung von EUR 359 erfolgt nur, wenn gemeinnützige Arbeit
    verrichtet wird. Dann müßten nämlich alle Hartz4 Bezieher Ihren Hintern hochbekommen! Miete nur anteilig berechnen und zahlen. Dann hat derjenige die Wahl: Straße oder gemeinnützige Arbeit.

  • DR Eisendraht sagt:

    Arbeitsfähige, die ohne Not ihre Vermittlungsfähigkeit einschränken sollen in den Leistungen gekürzt werden. Auch wenn „nur“ die Sprachkenntnisse fehlen…. Zumutbare Arbeiten sollen weiter ausgeweitet werden….

  • heinz 34 sagt:

    Gegen kurzzeitigen Bezug von Sozialleistungen wie Hartz4 ist ja nichts einzuwenden. Auch wenn bei fehlender Mitwirkung oder Verweigerung von Arbeitsaufnahme die Stütze gekürzt oder gestrichen wird ist richtig. Ich finde, dass die Länge des Bezugs klar befristet werden soll. Es kann nicht angehen, dass Hartz4 über Jahre oder gar Generationen gewährt wird. Auch das Wohnungen bei einem Bezug über 1, 2 Jahre bezahlt werden finde ich für total überzogen. Er es nicht innerhalb diesen Zeitraum schafft sich zumindest selbst zu ernähren soll in einen Container ziehen (mit dortiger Essens- und bei Bedarf- Kleidungsausgabe). So wäre es auch leichter für Menschen, die regulär arbeiten eine günstige Wohnung zu finden.



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