Ist das demokratie ?
Samstag, 10. April 2010, 01:13
Abgelegt unter: Regierung

Laut Gesetzgebung haben wir in Deutschland die drei gewalten teilung. Aber warum dürfen Minister dann als „Abgeordnete“ über ihre eigene Regierung abstimmen?
Mal ganz einfach spät abends gefragt.Demokratisch?


5 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Kwazulu sagt:

    Das Prinzip der Gewaltenteilung ist nicht absolut.
    VIelmehr sind die drei Teilgewalten auf vielerlei Weise miteinander verschränkt, das macht das System dynamisch.
    Du nennst ein Beispiel: Abgeordnete als Teil der Legislative können auch gleichzeitig Minister als Teil der Exekutive sein.
    Es gibt noch viele weitere Beispiele:
    Die Exekutive kann dazu ermächtigt werden, Rechtsverordnungen mit Gesetzescharakter zu erlassen. Sie übernimmt dann also legislative Aufgaben. Das ist in bestimmten Fällen zweckmäßig, weil in der Klärung von Detailfragen die Ministerien die nötige Fachkompetenz besitzen.
    Ein Beispiel aus dem Alltag: Im Straßenverkehrsgesetz StVG, das „normal“ durch die Legislative erlassen wurde, wird das Verkehrsministerium ermächtigt, ein Gesetzeswerk mit Detailvorschriften, die Straßenverkehrsordnung StVO, zu erlassen.
    Die Leigislative kann also ihre Gesetzgebungskompetenz deligieren.
    In Bereichen, die durch das Recht unterbestimmt sind, werden die Gerichte dann (wenn auch in engen verfassungsrechtlichen Grenzen) rechtsschöpfend tätig, übernimmt also einen legislativen Part.
    Auf unteren Verwaltungsebenen kann die Exekutive Bußgeldentscheidungen treffen, also judikativ tätig werden. Es wäre unzweckmäßg, wenn über jedes 5-Euro-Parkticket ein Gericht entscheiden müsste.
    Es gibt viele weitere Arten von Gewaltverschränkungen in nahezu jeder Richtung.
    Solange dabei keine der Teilgewalten eine überragende Machtstellung gewinnt und die Kontrollfunktion der Teilgewalten gewahrt ist, dient das der Flexibilität und der Praktikabelität des Systems und tut der Demokratie und dem Rechtsstaat keinen Abbruch.
    Wichtig ist eben, dass die institutionelle Trennung dieser drei Teilgewalten und die gegenseitige Kontrolle gewahrt bleibt.
    mfG
    Kwazulu
    EDIT: Nirgendwo im Grundgesetz wirst Du das Wort „Gewaltenteilung“ finden. Sie ergibt sich aus Art. 20 Abs. 3 GG, demnach sind Verschränkungen aber nicht verfassungsrechtlich unzulässig.
    Diese Gewaltenverschränkungen sind ausdrücklich im Grundgesetz verankert und so verfassungsrechtlich zulässig (z.B. Art. 80 Abs. 1 GG).
    Selbstverständlich darf es solche „Seilschaften“, wie Du sie nennst, nur geben, wenn sie ausdrücklich durch das Grundgesetz erlaubt werden.
    In der Praxis nimmt die Judikative (durch die Verfassungsgerichte) die Kontrollfunktion über die anderen beiden Teilgewalten wahr. Jedoch wird die Judikative durch Legislative und Exekutive kontrolliert. Eine übergeordnete Kontrollinstanz würde genau jenem Gewaltenteilungsprinzip widersprechen, da eben keine der Gewalten eine übergeordnete Machtstellung haben darf. Der Mensch ist eben -da stimme ich Dir zu- von Natur aus böse 🙂 .
    Es ist daher zentrales Prinzip der Gewaltenteilung, dass gegenseitige Kontrolle (!) stattfindet.

  • guwi68 sagt:

    Das ist vom Prinzip her richtig, nur dass es in der Praxis immer die Abhängigkeiten gibt.
    So wie zB die Bundesrichter nach Partei-Zugehörigkeit und -Proporz gewählt werden. Siehe Roman Herzog.
    Aber ein bisschen Schummelei muss schon seín sonst macht es doch keiner.
    mfG gw38

  • Quovadis sagt:

    Die 3 Gewaltenteilung hat nichts mit wählen zu tun.
    Gerade diese Gewaltenteilung ist Grundlage der Demokratie. Damit soll verhindert werden, dass die Rechtssprechung, die Verfolgung und Ahndung eines Verbrechen nicht in einer Hand liegt.
    Gutes Beispiel das dritte Reich.

  • Decker D sagt:

    Ich kann dir dazu folgenden Beitrag empfehlen: http://de.youtube.com/watch?v=PfxX-v9aZQ…
    der gleiche Beitrag: http://de.youtube.com/watch?v=PRYZLNBegH…
    (Die Ladezeit wurde wohl extra bei beiden verlangsamt)

  • Nacho sagt:

    Und genau deswegen ist Deutschland kein Demokratisches Land sondern, parlamentarische Demokratie.



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