Ist denn unsere Regierung nach geltendem Recht im Amt?
Freitag, 9. April 2010, 08:11
Abgelegt unter: Regierung

Betrachtet man die JURISTISCHE Situation mit dem GG und Artikel 146, dann ist es offenkundig daß der
Artikel 146 dazu führt, daß das GG in der Sekunde da es in Kraft tritt wieder erlischt. Begründung: Die Reichsverfassung von 1919 hat sich das Deutschen Volk in freier Selbstbestimmung gegeben. Sie (die Reichsverfassung) wurde niemals außer Kraft gesetzt – dies bestätigt auch das LG Hamburg in einem Urteil von 1947. Somit tritt das GG sofort wieder außer Kraft:
Aber eigentlich ist das GG niemals in Kraft getreten!!
Genehmigt wurde von den Alliierten eine „Verfassung die vom Deutschen Volk ratifiziert werden sollte“. Eine Einsetzung des GG durch den Parlamentarischen Rat stellt einen Legitimationsbruch dar. Es gab und gibt hierfür keine Legitimation.
ALSO KURZ UND KNAPP:
Da GG KEIN GELTENDES RECHT Arbeitet die Regierung rechtswidrig ohne Legitimation.


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  • Josef E sagt:

    ja, denn die regierung wird nach dem grundgesetz vom kanzler eingestzt und durch den bundespräsidenten bestätigt. frau merkel hat wegen der mehrheit der koalitionsparteien im bundestag den auftrag zur regierungsbildung erhalten und ist formal bestätigt worden.
    nach dem geltenden recht der brd – das ist in diesem fall das grundgesetz – ist die regierung rechtmässig im amt.
    was veranlasst dich daran zu zweifeln?



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