Ist die Generalvollmacht ohne notarielle Beglaubigung rechtsg?g – die Immobilien mal ausgeschlossen?
Freitag, 16. April 2010, 15:30
Abgelegt unter: Immobilien

Da ich in naher Zukunft als Verm?sverwalter meiner Familie fungiere, brauche ich f?eine zuk?ige Aufgabe eine rechtsg?ge Generalvollmacht.
Im Moment reicht mir eine provisorische Generalvollmacht vollkommen aus, denn meine Eltern befinden sich zur Zeit im unzivilisierten Ausland, und da ist die Kommunikation jeglicher Art eine inad?ate Gl?sache.
Vielen, vielen Dank,
philippjeanne
PS: Je t’aime, Jehanne ma Pucelle (Jeanne d’Arc). D.O.


8 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • bruno_06 sagt:

    Hallo,
    grunds?lich gilt:
    Die Generalvollmacht die du erhalten hast von deinen Eltern,
    ist rechtsung?g.
    Kannst du in den Papierkorb werfen.
    Wenn du das Verm? deiner Eltern verwalten willst, oder mu?, aus irgendwelchem Grund auch immer, bedarf es einer notariellen Beglaubigung.
    Ohne diese kannst du nichts unternehmen.
    Du mu? mit deinen Eltern zum ?ichen Notar gehen,
    um dort die Vollmacht zu beantragen.
    Beide Elternteile m? anwesend sein und sagen:
    da?sie unf?g sind ihr eigenes Verm? zu verwalten, weil sie im Ausland wohnen und wollen, da?ihr Sohn/Tochter
    ihre Angelegenheiten regelt.
    Falls das nicht m?ch sein sollte, da?sie kommen,
    m? sie zu einem Notar im Land gehen, wo sich deine Eltern aufhalten und dort eine Erkl?ng abgeben, da?ihr Sohn, oder Tochter ( also du ) die finanziellen Angelegenheiten regeln soll kann und mu?
    Diese Erkl?ng mu?von der Botschaft des Landes beglaubigt werden.
    Diese Erkl?ng mu? du dann ?setzen la?n.
    Von einem vereidigten ?ersetzer.
    Mit dieser Erkl?ng mu? du dann zu deinem Amtsgericht gehen, in dem Ort wo du wohnst.
    So funktioniert das.

  • koeln77 sagt:

    Die Bank, bei der Du die Gesch?e f?eine Eltern abwickeln wirst, wird eine rechtsg?ge Vollmacht verlangen. Dies kann in der Praxis nur ? eine notariell beurkundete Generalvollmacht erfolgen oder durch eine bankeigene Vollmacht, bei der Vollmachtgeber und Bevollm?tigte sich legitimieren. Kein seri? Institut in Deutschland wird etwas anderes akzeptieren.

  • Engel_BW sagt:

    Du ben?st zumindest eine notarielle Beurkundung. Die folgenderma?n Aussehen k?e.
    Eine Generallvollmacht muss auf jedenfall schriftlich erfolgen und muss im Handelsregister notiert werden, falls es sich um eine Gesch? handelt.
    Ich bevollm?tige [meinen Sohn] , mich in allen nichtverm?srechtlichen und verm?srechtlichen Angelegenheiten au?rgerichtlich und gerichtlich zu vertreten. ist vom Verbot des Selbstkontrahierens (§ 181 BGB) befreit und befugt, Untervollmacht zu erteilen. Die Vollmacht gilt ? meinen Tod hinaus.

  • lajoliem sagt:

    Die meisten Aussagen hier stimmen nicht.
    Man braucht auch Generalvollmachten nicht zu beglaubigen, genauso wenig wie Spezialvollmachten. Das ist nirgends im Gesetz verankert, im Gegenteil. Ich empfehle mal, den § 166 BGB durchzulesen. Da steht ganz deutlich: „Die Erteilung der Vollmacht erfolgt durch Erkl?ng gegen? dem zu Bevollm?tigenden oder dem Dritten, dem gegen? die Vertretung stattfinden soll.“ Wenn Person A zu Person B sagt, „vertritt mich“, dann ist die Vollmacht erteilt. Und sie gilt bis zu ihrem Widerruf.
    Daher: Rechtsg?g, wenn keine sonstigen M?el vorliegen (wie mangelnde Gesch?sf?gkeit etc.).

  • Anais sagt:

    Du solltest die Generalvollmacht unbedingt notariell beglaubigen lassen. Das gleiche Problem hatte mein Mann auch . Und nach einigen Irritationen hat er es notariell richtig beglaubigen lassen und jetzt ist es in Ordnung.
    Wenn Du sicher gehen willst, gehe zu einem Notar, Du kannst die Verm?swerte ja niedrig angeben (wegen der Kosten). 😉

  • Sprendli sagt:

    Eine Vollmacht mu?nicht vor dem Notar gemacht werden. Ein Notar best?gt im Normalfall nur die Unterschrift. Wenn es sich um eine Dauervollmacht handelt, ist es jedoch besser wenn die Unterschrift beglaubigt wurde. Deine Eltern sollen in Ihrem Aufenthaltsland bei einem deutschsprechenden Anwalt die Vollmacht best?gen lassen und Dir dann ZUsenden.
    Wenn Du in Hessen wohnst, k? Ihr auch die Unterschrift (wenn Deine Eltern da sind) auch beim Ortsgericht beglaubigen lassen-viel billiger.

  • mupfell sagt:

    wenn das so einfach w?, w?n so einige unseri?dinge tun

  • eva k sagt:

    ein Vollmacht der nicht Notar beglaubigt worden ist ist nicht rechtsg?g.



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