Ist die ReGIERung der BRD?
Freitag, 9. April 2010, 02:11
Abgelegt unter: Regierung

Sind Abgeordnete, Minister bzw. die ReGIERung der BRD
dem deutschen Gesetz, und der deutschen Rechtssprechung
unterworfen? Wo ist das festgelegt und kann man nachlesen?


5 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • women sagt:

    Hi,
    ließ mal hier nach

  • Tommy L sagt:

    Ja, sind sie.
    Art.20 GG:
    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
    Falls du allerdings strafrechtliche Fragen meinst, gibt es da Sonderregelungen: Art.46 GG:
    (1) Ein Abgeordneter darf zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im Bundestage oder in einem seiner Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden. Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen.
    (2) Wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung darf ein Abgeordneter nur mit Genehmigung des Bundestages zur Verantwortung gezogen oder verhaftet werden, es sei denn, daß er bei Begehung der Tat oder im Laufe des folgenden Tages festgenommen wird.
    (3) Die Genehmigung des Bundestages ist ferner bei jeder anderen Beschränkung der persönlichen Freiheit eines Abgeordneten oder zur Einleitung eines Verfahrens gegen einen Abgeordneten gemäß Artikel 18 erforderlich.
    (4) Jedes Strafverfahren und jedes Verfahren gemäß Artikel 18 gegen einen Abgeordneten, jede Haft und jede sonstige Beschränkung seiner persönlichen Freiheit sind auf Verlangen des Bundestages auszusetzen.
    und dann noch §107 GO BT:
    (1) Ersuchen in Immunitätsangelegenheiten sind vom Präsidenten unmittelbar an den Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung weiterzuleiten.
    (2) Dieser hat Grundsätze über die Behandlung von Ersuchen auf Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages aufzustellen (Anlage 6) und diese Grundsätze zum Ausgangspunkt seiner in Einzelfällen zu erarbeitenden Beschlußempfehlungen an den Bundestag zu machen.
    (3) Die Beratung über eine Beschlußempfehlung ist an eine Fristen nicht gebunden. Sie soll frühestens am dritten Tage nach Verteilung der Vorlage (§ 75 Abs. 1 Buchstabe h) beginnen. Ist die Beschlußempfehlung noch nicht verteilt, wird sie verlesen.
    (4) Vor der Konstituierung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung kann der Präsident dem Bundestag in Immunitätsangelegenheiten unmittelbar eine Beschlußempfehlung vorlegen.

  • Mutter Schagalla sagt:

    JEIN! Es gibt zu jedem Gesetz eine Alternative und es gibt die Möglichkeit, das öffentliche Interesse an einer Verfolgung zu verneinen wovon auch allgemein oft und gern Gebrauch gemacht wird.
    Wer die Siemensurteile verfolgt hat, der weiß auch, dass es noch andere „Variationsmöglichkeiten“ gibt. Hier werden Bosse vergnadigt und Funktionäre verurteilt.

  • Jaya sagt:

    Auch ich empfehle dir „Das Deutschland-Protokoll“ von Ralf Uwe Hill. Ließ es und du siehst dieses Land mit anderen Augen. Wir Deutschen leben unter US-Hoheit.

  • forelle3 sagt:

    les mal das Buch: „Das Deutschland Protokoll“ Von Ralf Hill. Ich habe nicht schlecht gestaunt.



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