Ist die Werbung für private Militärfirmen in der BRD verboten ?
Sonntag, 31. Januar 2010, 14:08
Abgelegt unter: Schweizerfirmen

Gemeint sind Firmen wie Exicutive Outcamps , Blackwater , Sandhurst usw .
Es sind de facto Söldner , die für die Us-Armee u.A. in Afghanistan und dem Irak kämpfen .
Offiiziell handelt es sich um Wachpersonal und Zivilangestellte . Ich sah im Fernsehen , das auch Deutsche in deren Reihen „arbeiten“ .
Wie ist der rechtliche Status eines Angehörigen einer solchen Firma und darf eine solche Firma in der BRD um Rekruten werben ?
Sorry , um Wachmänner meinte ich .


6 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

Hinterlase deinen Kommentar!

  • waschi sagt:

    § 109 h StGB vebietet das Anwerben zum Militärdienst zu Gunsten einer ausländischen Macht. Die Grenzen sind hier fließend. Wirbt eine Sicherheitsfirma einen ehemaligen Personenschützer für ihren, wie auch immer in welchem Auftrag gearteten Einsatz im Irak an, handelt es sich nicht um das Anwerben zu Gunsten einer ausländischen Macht.
    Anders sieht es aus, wenn, wie Scatt01 geschrieben hat, im Kosovo oder Kroatienkrieg Deutsche direkt von einer Kriegspartei rekrutiert werden. Das ist verboten. Der Werber macht sich strafbar.
    Fahnenflucht kann nur ein Soldat begehen (16 Wehrstrafgesetz). Der Dienst in fremden Streitkräften ist nicht verboten, solange kein Fall von Wehrpflichtentziehung vorliegt (§ 109 a StGB)

  • Scatt01 sagt:

    Zitat:
    㤠109h
    Anwerben für fremden Wehrdienst
    (1) Wer zugunsten einer ausländischen Macht einen Deutschen zum Wehrdienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung anwirbt oder ihren Werbern oder dem Wehrdienst einer solchen Einrichtung zuführt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar. “
    Zitat Ende
    Ich erinnere mich in dem Zusammenhang an eine Zeitungsmeldung aus der Zeit des Balkan-Krieges, in dem Stand, dass ein Deutscher, der, statt seinen Wehrdienst hier zu leisten, auf dem Balkan kämpfte, nach Rückkehr verhaftet und wegen Fahnenflucht verrurteilt wurde.

  • Frost sagt:

    ICh weiss leider nicht ob es verboten ist, etc. Aber ich hab mal eine kurze Doku über Blackwater gesehen. Dort wird auch was über den Status der dort Angestellten erzählt usw. Scheint eine ziemlich unangenehme Sache zu sein, die arbeiten hauptsächlich im Verborgenen und scheuen die Öffentlichkeit.
    Die Doku kann man sich auf „Spiegel.de“ ansehen und ist sehr informativ.
    Gib bei Suche im Bereich Video einfach Blackwater ein.

  • Jalick sagt:

    für deutsche ist der Eintritt in eine fremde Streitmacht nicht erlaubt, es sei denn du bist auch Staatsbürger des jeweiligen Landes wo du dienen möchtest. Selbst dann müsstest du das vorher abklären!

  • hp sagt:

    geh nach england

  • spay sagt:

    brd du meinst deutschland



Einen Kommentar hinterlassen