Ist dieser Vertrag rechtsgültig?
Dienstag, 6. April 2010, 05:35
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Guten Abend zusammen,
da ich Vorhabe meine Soundanlage unter Kollegen zu vermieten habe ich hier ein kleiner Vertrag erstellt, und wollte fragen ob dieser so richtig formuliert ist, oder ob ich noch etwas ergänzen soll/muss.
Equipment Vertrag
Das gesamte Aufgestellte Equipment (siehe S.2) am in ,
ist eigentum von xxxxx
Sollten schäden an den Geräten durch Fremdverschulden durch Gäste stattfinden, so ist dies vom Vertragspartner bzw. deren Versicherung zu übernehmen.
Die Anlage wird auf Ihren Wunsch ohne Vertragliche erweiterungen mit 1,3Mio Pixel Digital Kamera versehen, sodass Schadenverursacher schnell gefunden werden können, der Mietpreis pro Abend kostet für diese Kamera xxx
Auflistung des mitgebrachten Equipment`s:
• 1x Sony Vollverstärker
• 2x 1000W Standboxen
• Diverse Kabel & Stromversorgungen
• 1x Acer AspireONE Netbook
• 1x HP Pavillion ev Notebook
• 1x 500GB Festplatte
Der Mietpreis für das Equipment kostet pro Abend pauschal xxxx Schweizer Franken, der sofort oder innerhalb 10 Tagen (Einzahlungsschein) zu begleichen ist.
Unterschriften der Vertragsparteien


6 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • loewenp sagt:

    Abgesehen von grauenhafter Grammatik und Rechtschreibung ist der Vertrag wohl in Ordnung. Prinzipiell kann alles vereinbart werden, was die Vertragspartner vereinbaren möchten, solange der Vertrag nicht rechts- oder sittenwidrig ist.
    Achso, kleiner Nachtrag: Der Vertrag ist selbstverständlich erst dann rechtsgültig, wenn er von beiden Vertragsparteien unterschrieben wurde.

  • zungenko sagt:

    Diverse Kabel – zu ungenau
    sofort oder nach 10 Tagen zahlen – zu ungenau, ab wann ist der Vertragspartner in Verzug ?
    Welche Zahlungsart ? Bar, Scheck, Überweisung dann fehlt die Kontonummer…
    Zahlungsziel fix (also Datum) vereinbaren.
    Den Satz „sodass Schadenverursacher schnell gefunden werden können“ würde ich ersatzlos streichen.
    Vielleicht könnte man noch den Zustand bzw. Schäden der Anlage beschreiben.
    Kaution vereinbaren!
    Was ist bei dieser Formulierung:
    „Sollten schäden an den Geräten durch Fremdverschulden durch Gäste stattfinden, so ist dies vom Vertragspartner bzw. deren Versicherung zu übernehmen.“
    Wenn der Vertragspartner selbst den Schaden verursacht ? Er ist weder fremd noch Gast…

  • Matthias sagt:

    1. Was ist mit unverschuldeten Beschädigungen der Sache?
    2. Es sollte ganz genau aufgezählt werden was vermietet wird.
    3.Es sollte auch eine Pflicht für den Mieter rein, dass er die Anlage vorher prüfen und testen muß und Mängel sofort zu reklamieren hat, sonst heißt es später, ein Mangel sei von Anfang an vorhanden gewesen.
    Besorge dir einen Vertrag eines professionellen Vermieters und lasse dich inspirieren ( auch abschreiben genannt).

  • Jürgen NRW sagt:

    Deine Frage kann und möchte ich nicht beantworten, weil mir das rechtliche Hintergrundwissen fehlt.
    Aber in Deutschland zahlen Versicherungen keine Schäden die ein Mieter und deren Gäste/Besucher an vermieteten Dingen verursachen.
    Erkundige dich mal, ob es in der Schweiz anders ist. Du müsstest evtl. den Rat eines Anwaltes in Anspruch nehmen.

  • Oliver.K sagt:

    Sieht so schonmal ganz gut aus, allerdings würde ich statt „Diverse Kabel“ detailliert auflisten, um welche und wieviele Kabel es sich handelt.

  • Mutter Schagalla sagt:

    Dieser so genannte „Vertrag“ ist nicht das Papier wert.



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