Ist es in Deutschland (Bayern) erlaubt Glücks-ballons starten zu lassen?
Samstag, 3. April 2010, 12:00
Abgelegt unter: Berge

Ich möchte bei einer Taufe (Freiluftgottesdienst auf einem kleineren Berg) so einen Heißluft „Glücksballon“ (1 m Durchmesser, aus Papier, mit einer Flamme darunter, fliegt ein paar km weit) starten lassen.
Ist das erlaubt bzw. besteht höhere Gefahr für Leib und Leben? Kann man da irgendwie Ärger kriegen? (etwa wenn man seine Absenderadresse dranhängt?)


3 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • mzi sagt:

    Hi,
    soweit ich weis ist das seit April (?) diesen Jahres verboten. Zumindest bei uns in Niedersachsen ist das so.
    Aber bis die Polizei ggf. bei dir ist, ist der Ballon schon über alle Berge.
    Bei anhaltender Trockenheit würde ich mir das Steigenlassen allerdings verkneifen wegen event. Brandgefahr.
    Gruß

  • funship sagt:

    Ist meines Wissens genehmigungspflichtig. Und wahrscheinlich bekommt man in der warmen Jahreszeit keine Genehmigung, Waldbrandgefahr oder was weiß ich.
    Das hält aber viele nicht davon ab, es trotzdem zu tun. Natürlich kann man da auch Ärger kriegen.

  • palmenhe sagt:

    In Bayern mit seinen vielen Wiesen und Feldern würde ich auf eine solche Schnapsidee erst gar nicht kommen. Du kannst nämlich im schlimmsten Fall ganze Gebiete abfackeln. Und das wird teuer.



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