Ist es zulässig wenn Mieter sich Kakerlaken als Haustiere halten? Was ist wenn diese Tiere mal ausbüxen?
Mittwoch, 21. April 2010, 23:50
Abgelegt unter: Haustiere

Es ist in der Nachbarschaft ein Pärchen, das züchtet Madegassische Pfeifschaben


6 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • kamikatz sagt:

    Können die denn Lieder zwitschern als Pfeifschaben?
    Kleiner Gag. Generell ist das kein Problem, solange der Vermieter sein ok gibt.

  • gcp sagt:

    Wie bereits gesagt wurde, werden mit Schaben Rennen veranstaltet ( bei denen sehr heftig gezockt wird) Erfunden wurden die Kaki-Rennen in Russland, kommen jetzt aber auch hier in Mode.
    Solange deine Nachbarn auf ihren „Rennstall“ aufpassen, dürfen sie die Kakis durchaus halten. Falls welche ausbüchsen, dann müssen die Nachbarn eben hinterherjagen.

  • muster mann sagt:

    das ist doch schön deine nachbarn sind doch herzens gute menschen sie lassen jedem nachbarn etwas zukommen.

  • Helma. sagt:

    Habe schon davon gehört, daß auch in Deutschland mit Kakerlaken Rennen veranstaltet werden. Das Pferde-Rennen des kleinen Mannes in ich-weiß-nicht-welchem-Land.
    Diese Leute züchten die Kakerlaken auch und besonders „talentierte“ Tiere erzielen auch hohe Preise.
    Mein Fall wäre das nicht. Mir wäre auch unwohl, wenn ich so jemanden in der Nähe hätte. Aber da gibt es wohl noch keine Gesetzesregelung, die das Wort Kakerlaken enthält, in Bezug auf Haltung meine ich.
    Und was nicht verboten ist, ist erlaubt. Da kann man wohl nichts dagegen machen, wenn nichts passiert.
    PS: fällt mir gerade ein, was ist mit der artgerechten Haltung? Gilt die auch für Kakerlaken?

  • snowbel1 sagt:

    Klar es ist ja auch erlaubt Hunde in einer Wohnung zu halten die ab und zu ausbüxen;-). Der Schaden, der durch das jeweilige Tier entstanden ist , muss aber vom Besitzer getragen werden…notfalls auch mal ein freundlicher Herr vom Insektenvernichtungsservice…

  • . sagt:

    Man darf Kakerlaken in einer Mietwohnung züchten, wenn sie mal ausbüchsen ist der Halter für den Schaden verantwortlich.



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