Ist man schadensersatzpflichtig nach Unfall bei ehrenamtlicher Tätigkeit im Verein?
Sonntag, 25. April 2010, 20:44
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Mein Sohn (18 Jahre) ist seit vier Jahren Mitglied in einem Segelflugverein. Dort ist in der Satzung festgelegt, dass jedes Mitglied im Jahr 25 Arbeitsstunden für den Verein leisten muss, ansonsten werden einem die fehlenden Arbeitsstunden in Rechnung gestellt. Beim Ableisten dieser Arbeitsstunden hatte er im Sommer einen kleinen Unfall. Er wollte an der 27 Jahre (!) alten Winde (LKW mit Seilwinde zum Hochziehen der Segelflugzeuge) etwas reparieren, und blieb beim Ausparken aus der Halle mit dem Kotflügel, in dem bereits ein Riss (darüber gibt es sogar Fotos) war, mit dem Riss an einem hervorstehenden Metallstück hängen. Das Metallstück verhakte sich dann sofort in diesem Riss, sodass ein Vor- bzw- Rückwärtsfahren ohne den Schaden zu vergrößern nicht möglich war. Mein Sohn und sein Freund, der bei dem Unfall anwesend war, befreiten dann das Fahrzeug, und der Riss wurde dabei größer, und eine Metallstange, an der der Kotflügel befestigt war brach ab. Er meldet den Vorfall sofort dem Vorstand. Dieser ließ den Schaden von einem passiven Mitglied, welcher einen Minijob im Verein hat, beheben- allerdings ohne uns darüber zu informieren, dass wir für den Schaden aufkommen müssten, und ohne ein Gutachten- wahrscheinlich ist der Wert der 27 Jahren alten Winde (die auch aussieht wie 27 Jahre alt!), geringer als der Schaden. Für die Reparatur benötigte er eine neue Metallstange (aber kein Originalersatzteil für dieses Fahrzeug- sondern nur eine Stange aus Metall, die er sich zurecht bog) und Zeit fürs Schweißen. Für uns war der Fall erledigt. Doch nun, ein halbes Jahr nach diesem Vorfall fordet der Vorstand ca. 400 Euro (er, der Vorstand, weiß zwar selbst noch nicht die genaue Höhe der Summe- veranschlagte aber schon mal 400 Euro) von meinem Sohn. Das Geld will er vom Konto meines Mannes, der bisher alle Rechnungen des Vereins wie Mitgliedbeitrag und Flugstunden für unseren Sohn, der noch Schüler ist, bezahlt hat, per Lastschrift einziehen. Dies haben wir ihm aber bereits untersagt. Wir haben auch schon mit diversen Versicherungen (es besteht nur eine Haftpflichtversicherung im Verein für unseren Sohn, wenn Schäden an Flugzeugen entstehen mit einem Selbstbehalt von 1000 Euro) telefoniert- doch niemand fühlt sich zuständig! Alle sagen, dass dies die Angelegenheiten des Vereins sind, und Unfälle beim Arbeiten nun eben mal passieren- wer arbeitet macht auch Fehler. Sogar der Geschäftsführer des Landesverbandes dieses Vereins findet die Sache lächerlich. Dann darf man dort im Verein nichts mehr anfassen, geht was kaputt- muss man zahlen!
Auch wir sind uns einig, und zahlen nicht- der Herr „Vorstand“ soll dieses Geld per Gericht einklagen!
Nun meine Frage: Ist man schadensersatzpflichtig, wenn man bei ehrenamtlicher Tätigkeit im Verein einen unbeabsichtigten Schaden erzeugt? Kennt jemand vielleicht ein Gerichtsurteil darüber?
Es wäre klasse, wenn uns irgendjemand einen „juristischen “ Rat geben könnte, da diese Angelegenheit meinem Sohn ganz schon zu schaffen macht! Im Voraus schon mal vielen Dank!
Ach ja, mein Sohn schätzt den Materialwert des Schadens auf ca. (großzügige) 50 Euro! Wie lange der „Reparierer“ geschweißt hat, wissen wir zu diesem Zeitpunkt noch nicht, da uns ja auch noch keine schriftliche Rechnung vorliegt!


3 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • ascalon2 sagt:

    Nur mal so,ein Ehrenamt ist ein freiwilliges öffentliches Amt, das nicht auf Entgelt ausgerichtet ist.
    Die Arbeitsstunden sind in der Satzung deines Vereins festgelegt,also kein ehrenamtliche Tätigkeit.
    Ansonsten beiben da einige Fragen für mich offen :
    1. Hat dein Sohn einen Führerschein Kl.C für LKW ?
    2. Warum hat er den Fall nicht seiner Privathaftpflicht bzw. KFZ-Haftpflicht gemeldet?
    Nur nebenbei,sollt dein Sohn keinen entsprechenden Führerschein besitzen käme bei einem gerichtlichen Verfahren noch eine Strafanzeige auf euch zu.
    Eine Kotflügelhalterung bricht nicht einfach so ab,dazu gehört schon sehr viel Gewalt.
    Sei froh das kein Gutachten gemacht wurde ,die Reparatur eines so alten LKW kann sehr teuer sein und ich glaube kaum das dein Sohn das beurteilen oder schätzen kann.

  • Lene sagt:

    Das ist Sache des Vereins. Erstens sowieso und zweitens ganz besonders wegen des Ehrenamtes. Das ist als solches nämlich auch abgesichert. Es sei denn, der Vorstand ist den Vorgaben für dieses Amt nicht gefolgt – dann ist es aber erst Recht sein eigenes Problem.

  • difra sagt:

    Lt. richterlichen Urteil ja. Habe da mal vor einiger Zeit von einem fall in Süddeutschland gehört. Dort hat jemand ehrenamtlich Wanderwege gepflegt und un Stand gehalten. Zu diesem Wanderweg gehörte auch ein einfacher Steg über einen kleinen Fluss oder Bach. dieser Steg hatte ein Geländer aus einem einfachen runden Holzstamm. hierauf haben sich dann ein paar Jugentliche gesetzt, worauf der Stamm gebrochen ist und die Jugentlichen abgestürzt sind und einer sich schwer verletzt hat. Der Mann wurde zu schadensersatz und einer hohen Geldstrafe verurteilt die Ihn finanziell ruinierte.



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