Ist „Volksentscheid“ überhaupt die richtige Bezeichnung ?
Mittwoch, 28. April 2010, 05:00
Abgelegt unter: Regierung

..für einen Vorschlag den die Bevölkerung mit einer Stimmanzahl erzwingen, über den aber die Regierung folgenlos negativ entscheiden kann… ?


4 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

Hinterlase deinen Kommentar!

  • Verdinand . sagt:

    Haste das gelesen? http://de.wikipedia.org/wiki/Volksentsch…
    In den Bundesländern hat ein Volksentscheid schon Gesetzeskraft.

  • Thorben L sagt:

    Ohne die Stimmenzahl könnte ja jeder Depp fordern was er will und die Regierung müßte sich damit beschäftigen anstelle sich mit wichtigen Angelegenheiten zubeschäftigen.
    Stell dir mal vor ich würde dann jeden zweiten Tag dahin gehen und einen Volksentscheid fordern, ob ich nciht könig werden sollte 😉

  • Kapaun sagt:

    Nachdem die meisten dieser Dinger in der Beteiligung irgendwo zwischen 5 und 15% hängenbleiben und kaum je einer über 20% kommt, kann man allerdings nur schwer von Volksentscheiden sprechen.
    Peter L.: Gesetzestexten darfst du ruhig glauben. Du (oder dein Lehrer) verwechselst das möglicherweise mit der Situation in Österreich. Dort kann das Parlament die Sache negativ entscheiden.

  • Professo sagt:

    Nee, sicher nicht.



Einen Kommentar hinterlassen