Kann der Vermieter verbieten, Besuchern ihr Haustier mitzubringen? (Hund)?
Montag, 19. April 2010, 21:27
Abgelegt unter: Haustiere

Leider hat der einzige, der bisher Recht hatte, eine negative Bewertung erhalten. Deshalb hier etwas ausführlicher:
Grundsätzlich kann der Vermieter das Halten von bestimmten Haustieren per Mietvertrag verbieten. Das Mitbringen von Tieren, durch Besucher jedoch nicht.
Ausnahme: Wenn im Sinne des Gemeinwohls jeglicher Aufenthalt von Tieren im Hause unzumutbar wäre, z.B. weil Allergiker dort wohnen oder aufgrund der Wohnsituation die dauerhafte Kontrolle über das Tier nicht möglich wäre (offenes Treppenhaus, o.ä.) oder andere voraussehbare Gefahren bestünden.
Dies ist jedoch ausdrücklich im Mietvertrag zu vermerken und zu begründen, am besten als polizeiliche Anordnung!


12 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • dwgaf sagt:

    Nein, wenn der Hund nur zur Besuch ist…

  • Christin sagt:

    Nein, eine derartige Klausel im Mietvertrag wäre unwirksam.

  • Wolle sagt:

    Nein, natürlich nicht, denn das würde ja im Umkehrschluss heißen, dass Dein Vermieter Dir auch Deinen Besuch/Freunde vorschreiben darf.

  • Carola sagt:

    Ich würde sagen er >DARF< aufgrund dessen das der vermieter warscheinlich das sogenannte Hausrecht inne hat!!! blödes beispiel: der Vermieter wohnt selbst in diesem haus , hat eine hunde allergie, und vorher vertraglich vestgelegt das keine hund im haus geduldet werden , und der mieter hat dem durch seine unterschrift zugestimmt!!!! Dann ist der vermieter im recht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  • loboge sagt:

    nein, wüsste nicht wie.

  • Kira sagt:

    Ich denke ein Hauseigentümer hat sich nicht einzumischen, selbst wenn es ihm nicht passt das sein Mieter Besucher mit Hund empfängt. Die gehen ja normalerweise wieder nach ein paar Stunden nachhause.
    Wenn ein Mieter Gäste hat die länger bleiben mit übernachten und mehrere Tage, dann wird der Vermieter das verbieten können wenn im Mietvertrag steht – Haustiere nicht erlaubt-

  • andreast sagt:

    Grundsätzlich darf er das nicht und der Paragraf ist ungültig. Es gibt nur eine Ausnahme, wenn jemand im Hause sehr starke Hundehaarallergie hat, dann ist es einzuhalten. Nun kommt es immer auf den Beweis an.

  • Sprendli sagt:

    Nein, das kann er nicht!

  • Ela sagt:

    kurz und knapp: nein!

  • Werner S sagt:

    also früher bei uns war das so in Köln porz-urbach die beste stadt konnten und dürften wir das.
    aber es kommt immer auf was anderes an mann kannn das nicht so sagen den bei jedem vermieter ist das anders
    aber manchmal macht man ein Vertrag das mann keine haustiere hunde,katzen…..und so mitbringen darf.
    *****Hoffe ich hab dir geholfen*****

  • Steffi J sagt:

    Wenn es im Mietvertrag festgelegt ist, ja.
    lg benny



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