Kann ich auch wenn ich minderjährig bin einen Hund zur Steuer anmelden?
Freitag, 23. April 2010, 06:07
Abgelegt unter: Haustiere

Ich bin 17, habe einen hund und muss diesen ja zur steuer anmelden. kann ich dass, bzw muss ich das? der hund ist im haustierregister auf meinen namen gemeldet.
meine zweite frage: muss ich den jährlichen betrag sofort zahelen oder gibt es ein stichdatum?


5 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • ★•ஐ MR. IÖS ஐ•★ sagt:

    Da Du minderjährig bist, kannst Du ihn nicht anmelden.

  • özlem sagt:

    Du kannst auch beim entsprechenden Amt direkt nachfragen.
    Dass der Hund beim Haustierregister auf dich gemeldet ist, hindert übrigens nicht daran, dass du den Hund auf deine Eltern melden kannst.
    Wäre nur bei einer Versicherung wichtig, dass die Versicherung auf denselben Namen läuft, wo der Hund auch gemeldet ist. Also bei einer Hundehalterhaftpflicht.

  • tinaturb sagt:

    Wenn du schon eine eigene Wohnung hast musst du den Hund selber anmelden,ansonsten müssen es deine eltern für dich machen.
    Solltest du eventuell Alg 2 Empfänger sein, zahlst du 20 bis 30 euro im Jahr.
    am besten Anrufen und sich erkundigen.
    lgTina
    Ps.Und eine liebe Streicheleinheit für deinen Hund

  • Christa B sagt:

    Du musst dann eine Einverständniserklärung deiner Eltern vorlegen, dann kannst du den Hund anmelden. Die Hundesteuer wird ein mal im Jahr bezahlt, man erhält dann ein entsprechendes Schreiben.

  • Mutter Schagalla sagt:

    Die Hundesteuer ist in der Gemeindeordnung geregelt. s.dort.



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