Kann ich nach Kauf einer Immobilie beim Verkäufer Geld zurückfordern wegen „versteckter Mängel“ ?
Freitag, 29. Januar 2010, 13:19
Abgelegt unter: Immobilien

Die Immobilie ist 50 Jahre alt. Beim Umbau wurde z.B entdeckt, das aufgrund einer kaputten Drainage Wasser ins Haus drückt. Ebenso wurde entdeckt, das die elektrischen Leitungen nicht wie angegeben dreiadrig sondern zum größtenteil zweiadrig sind, ebenso musste das gesamte Abwasser und Zuwasser komplett erneuert werden, da Abwasserrohre fast komplett dicht und teilweise angerissene Leitungen vorhanden waren und die Zuwasserrohre durch Kalk fast komplett dicht waren. Dies hat natürlich die Umbaukosten enorm erhöht, da diese Kosten nur teilweise oder gar nicht berücksichtigt waren, da die Mängel erst nach Aufriß der Wände und im Falle der Drainage nach einem kräftigen Regen entdeckt wurden.


11 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Thomas G sagt:

    Richtig, das sind versteckte Mängel und du kannst, notfalls vor Gericht, den Kauf rückgängig machen.

  • bob sagt:

    Du solltest sehr schnell einen Fachanwalt auf suchen der sich im Baurecht und oder im Immobilienrecht auskennt. In diesem Falle ist eine rechtssichere Beratung dringend erforderlich. Denn im Baurecht und Immobilienrecht gibt es ein paar böse Fußfallen. Da ist nicht nur die Frage hat der Verkäufer die Mängel absichtlich verschwiegen (dann ist er voll haftbar) sondern auch die Frage musste man bei einen Bauwerk des Alters und in dem Zustand mit solchen Problemen rechnen. Dazu fließt in der gesamten Fragestellung ein hätte einen Fachmann der beim Kauf beraten hätte können die Mängel gesehen.
    Natürlich kostet so ein Fachanwalt Geld das jetzt sowieso knapp ist aber es geht hier ja um die Frage wer kommt für den Schaden auf. Da es hier nicht nur um 10 oder 20€ sondern mal schnell um 10000 oder 20000€ geht sieht man sich schnell vor Gericht. Und der Anwalt kann dir auch sagen was kannst du schon reparieren und was muß bis zum Abschluss des Beweissicherungsverfahren bleiben. Und bitte dokumentiere alles was du findest und alles was du machst. Sonst bleibst du auf vielen Kosten sitzen.

  • Franky sagt:

    Nimm dir einen Anwalt, das soll er für dich erledigen. Sicherlich kann man da von einer arglistigen Täuschung sogar ausgehen, denn der Vorbesitzer wußte um den Tatbestand.
    Wenn du allerdings schon länger dort wohnst und es z.B. erst nach 3-4 Jahren gemerkt hast geht gar nichts mehr.
    Ansonsten kann man sogar bis zur Hälfte des Kaufpreises zurückverlangen, aber das macht besser dein Anwalt.
    Gruß
    Franky

  • Mr. Mailto sagt:

    Das wird schwierig, du hattest die Möglichkeit die Immo zu besichtigen. Wenn das mit der Drainage nicht erkennbar war, kann man dem Verkäufer keinen Vorwurf machen und das mit der Elektric hätte man sehen können.
    ScHau in den Vertrag!!!!!

  • Provokan sagt:

    Kannst du nur, wenn du nachweisen kannst, dass es vorsätzlich verschwiegen wurde. Ein versteckter Mangel, wie du selbst schreibst, war also mit Sicherheit dem Vorbesitzer nicht bekannt (versteckt) und es dürfte schwierig werden hier Regeressansprüche gelten zu machen.
    Ich empfehle dir bevor du dich in große Kosten stürzt, einmal auf die Internetseite http://www.frag-einen-anwalt.de zu schauen, da bekommst du für wenig Geld, kompetenten, rechtssicheren Rat (hat mir schon mehrfach viel Geld gespart).

  • swissnic sagt:

    Normalerweise wird im Kaufvertrag vereinbart, dass die Haftung für den Zustand soweit gesetzlich möglich ausgeschlossen wird. Lies mal genau nach.
    Wenn das so drin steht, haftet der Verkäufer nur für arglistig verschwiegene Mängel. Das muss bewiesen werden, und es genügt nicht, dass der Verkäufer „das hätte wissen können“ – denn auch der Käufer muss bei einem 50jährigen Haus davon ausgehen, dass Bauteile aus dem Baujahr defekt sein können. Und der Käufer hat ja die Möglichkeit, allenfalls vor dem Kauf Abklärungen zu treffen, z.B. Bestätigungen oder Gutachten einzuholen.

  • Selina K sagt:

    Jo kannste am besten zum Anwalt mit Baurecht da gibts nen § in der VOB/B. Nach BGB recht wirste aber wahrscheinlich Pech haben!!
    Selina

  • dwgaf sagt:

    Geld zurückfordern wird schwierig.
    Dazu müsste „arglistiges Verschweigen“ vorliegen.
    Scheint hier aber nicht der Fall zu sein.
    Die kaputte Drainage wurde nur aufgrund von außergewöhnlich starken Niederschlägen und nachfolgenden Umbaumaßnahmen entdeckt. Woher sollte der Verkäufer also von einem unterirdischen Schaden wissen?
    Versteckter Mangel – ja, arglistiges Verschweigen – nein.
    Anders sieht es bei den elektrischen Leitungen aus.
    Hier fehlt eine im Kaufvertrag zugesicherte Eigenschaft.
    Für die Zu- und Ableitungsrohre sehe ich den Fall ähnlich gelagert wie bei der Drainage. Die Mängel konnten erst festgestellt werden, als die Bausubstanz geöffnet wurde.
    Versteckter Mangel – ja, arglistige Täuschung – nein.
    Ich hoffe für Sie, dass Sie die Mängel dokumentiert haben, Zeugenaussagen gesammelt haben und entsprechende Stellungnahmen der Handwerksfirmen vorliegen?
    Versuchen Sie, die Angelegenheit mit dem Verkäufer außergerichtlich zu klären.
    Für Bausachen gibt eine Rechtsschutzversicherung keine Zusage. Und bei den faulen Kompromissen, die die Richter heutzutage fällen, fallen für beide Seiten enorme Kosten an.
    Was nütz es, 5.000 Euro zu erstreiten und davon die Hälfte Anwalt und Gericht in den Rachen zu werfen?
    Erschwerend kommt hinzu, dass sich manche Anwälte zwar „Fachanwalt für Baurecht“ nennen oder als Interessenschwerpunk Baurecht angeben, in der Reaölität aber von Tuten und Blasen keine Ahnung haben. (Das stellt sich dann meistens erst im Verlaufe eines Prozesses heraus und berechtigt Sie nicht, das Honorar zu kürzen)

  • lysop_04 sagt:

  • Sprendli sagt:

    Meist werden Immobilien verkauft mit dem Zusatz wie gesehen. Wenn Mängel bekannt waren und diese verschwiegen wurden, dann ist es arglist. Dagegen kannst Du vorgehen, aber nicht wegen versteckter Mängel

  • hajokl sagt:

    Ein 50zig Jahre altes Haus sollte man nur mit einem anerkannten Gutachter vor dem Kauf untersuchen.Wenn die elektrischen Leitungen vom Verkäufer falsch im Vertrag beschrieben wurden ist der Verkäufer in der Verantwortung.
    Wasser und Abwasserschäden hätte der Gutachter vorher
    festgestellt.Wenn diese Frage vorher vertraglich nicht aufgenommen wurde ,bleiben Sie auf dem Schaden sitzen,
    es sie denn,Sie können dem Verkäufer nachweisen,daß er
    von dem Wasserschaden wusste.



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