Kann man eine Anzeige rückgängig machen?
Dienstag, 30. März 2010, 02:51
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Gesetze in der Schweiz: eine einfache Anzeige um Bedrohung gegen ein Familienmitglied – kann man sie nur tagelang danach noch löschen lassen?


6 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Spukyindianer feiert ! sagt:

    zurückziehen……. kannst du zu jeder Zeit ! sogar am Prozessbeginn …aber helfen wird das wenig ..weil die Staatsanwaltschaft die Sache weiterverfolgen muss…sofern “ öffentliches Interesse “ besteht ! und das ist selbst bei Bagatellen in Deutschland so ! ..leider !
    mfg spukyindianer

  • BiBi sagt:

    solange das Vergehen nicht so schlimm war kann man es rückgängig machen.. glaub ich .. vor Gericht ist es ja auch so, das Familienmitglieder nicht gegeneinander aussagen müssen.. das heißt man kann dann .. Gebrauch von seinem Ausageverweigerungsrecht machen…
    …..das gilt glaub ich nicht bei Mord und solchen Delikten..

  • Alfred E sagt:

    Ich kenne die Schweizer Gesetze nicht. In Deutschland kann man eine Anzeige nicht rückgängig machen. Nur bei Antragsdelikten kann man in der gegebenen Frist den Strafantrag zurücknehmen. Die Anzeige bleibt trotzdem bestehen.

  • Knut G sagt:

    In Deutschland ist es so, wenn das Delikt im öffentlichen Interesse liegt und der Staatsanwalt
    ermittelt, geht nichts mehr, weil evtl. eine Straftat vorliegt. Viel anders wird es in der Schweiz
    auch nicht sein.

  • John D sagt:

    Das geht nicht, wenn es sich um ein Offizialdelikt handelt. Da muss die Staatsanwaltschaft ermitteln, sobald sie Kenntnis von dem Vorfall hat; ein Rückzieher hat keinen Einfluss.

  • Kai R sagt:

    das kann im Schweizer Recht ganz anders sein als hier. Daher: k.A.



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