Kann man geringe Beträge (Spritgeld) auch ohne Lohnsteuerkarte an Mitarbeiter zahlen?
Montag, 19. April 2010, 08:17
Abgelegt unter: Fotos

Hallo,
es geht um folgendes:
Ich betreibe im Internet ein Portal, was Fotos von Partys zeigt. Wir haben ehrenamtliche Fotografen, die privat in ihrer Freizeit auf Partys Fotos machen.
Als kleine Entschädigung möchte ich (Gewerbeschein vorhanden) Spritgeld an die Leute zahlen. Je nachdem pro Person maximal 20-30 € pro Monat.
Besteht hier auch eine Möglichkeit, ohne gleich Lohnsteuerkarte und so weiter in Beschlag zu nehmen?
Vielen Dank für eure Auskunft!


1 Kommentar bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Häberle sagt:

    Du kannst eine Aufwandsentschädigung bezahlen, früher waren es max. 1200 DM im Jahr, wie die Sätze heute aussehen, kann ich Dir nicht sagen. Kannst Du aber sicher unschwer aus dem Internet erfahren.
    Solche Aufwandsentschädigungen sind dann in der Regel auch für den Empfänger brutto=netto!



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