Kann man jemanden anzeigen, wenn dieser Fotos von einem ins Internet stellt?
Freitag, 23. April 2010, 16:16
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Kann man jemanden anzeigen, der z.B. bei Myspace Fotos von mir und oder meiner Tochter online stellt ohne mein Einverständnis??
Wenn ja, was passiert mit der Person wenn ich diese Person anzeige?


12 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Besser Wisser sagt:

    ohne deiner einverständnis geht gar nichts.
    über den strafen kann ich nicht viel sagen, nur, dass es strafbar ist.
    es kommt bestimmt auch drauf an, was das für bilder sind. bei ganz ganz ganz privaten fotos ist die strafe sicherlich höher als bei so etwas wie passfotos.
    wenn es eine person ist, die du nicht leiden kannst, mach ne anzeige. ohne vorwarnung. sonst gibt es ja keine beweise mehr.

  • furballc sagt:

    Wegen Deinem Foto kannst Du nicht viel machen, wenn Du es irgendwo im Internet eingestellt hast, dann ist es „public domain“ also jeder kann es anschauen, runterladen, aendern, usw. Es gibt einen Weg Deine Fotos zu sperren, aber dann kann ausser Dir niemand das Foto anschauen. Du kannst ihn bitten, es nicht oeffentlich zu zeigen, aber ansonsten hast Du kaum Moeglichkeiten.
    Bei Deiner Tochter ist das etwas Anderes, wenn sie minderjaehrig ist. Dann kannst Du Myspace anschreiben, die haben extra Leute die sich darauf spezialisieren. Du kannst denen sagen dass jemand das Foto Deiner Tochter ohne Deine Erlaubnis eingestellt hat. Myspace nimmt das sehr ernst, denn sie hatten vor Jahren damit Probleme dass Bilder von jungen Maedchen ohne Einwilligung veroeffentlicht wurden. Falls die Person sich weigert das Foto zu loeschen kann der ganze Account dieser Person geloescht werden.
    Du kannst die Person zwar anzeigen, aber das hat wenig Erfolg und kann sehr teuer werden. Wenn ich ein Foto von Dir mache wenn Du z.B. auf einer Parkbank sitzt, dann ist das mein Foto. Ich kann immer behaupten dass ich nicht Dich fotografiert habe, sondern die Parkbank oder den Baum dahinter. Und wenn Du das Foto auf den Computer geladen hast, z.B. zu Myspace und die Person nimmt es von Deiner Seite und macht es auf ihre Seite, dann kannst Du ueberhaupt nichts machen, denn Du hast es ja selbst freigeschaltet.
    Die einzigste Moeglichkeit ist die sache mit der Minderjaehrigkeit. Damit hast Du eine Chance.

  • John D sagt:

    Durch eine Strafanzeige ändert sich der Sachstand zunächst nicht im geringsten; irgendwann kümmert sich ein Staatsanwalt darum und bis dahin sind mehrere Monate ins Land gegangen. So ein Verfahren wird normalerweise schnell beendet, wenn der Angeklagte unbescholten ist: eine Auflage, die Bilder zu entfernen und evtl. ein Bußgeld auf Bewährung.
    Anders ist es mit der Zivilklage auf Unterlassung und Schadensersatz: da kannst du selbst fordern, was du für angemessen hältst und da du diesen Prozeß wegen eindeutiger Zivilrechtsverletzung gewinnst, zahlt der Gegner auch noch deinen Anwalt.

  • NaturalB sagt:

    Es hängt eventuell davon ab, ob das Foto selbst mit oder ohne dein Einverständnis entstanden ist, und ob es in einer Wohnung aufgenommen wurde oder draußen. Siehe §22, §23, §33 KunstUrhG und §201a StGB.

  • Tom sagt:

    Kann man, aber der Weg ist wichtig. Den jetzt so anzeigen bringt nichts denn er wird klar sagen das du einverstanden warst, also Aussage gegen Aussage. Gehst du den Weg über den Betreiber und meldest das und mahnst auch die Person an sieht das dann anders aus, damit hast du einen Grundlage ihn erfolgreich anzuzeigen.

  • flitzepipe (heute nach Hause) sagt:

    Wenn du dein Einverständnis nicht gegeben hast und er es trotzdem gemacht hat, kannst du ihn auf alle Fälle anzeigen. Nur was mit der Person passiert kann nur das Gericht entscheiden. Ob du eine Entschädigung bekommst liegt ausserhalb meiner Kenntnisse.

  • funship sagt:

    Ich kann John D nur zustimmen – und ergänzen, dass eine Strafanzeige eine recht gute Chance auf Einstellung des Verfahrens wegen mangelndem öffentlichen Interesse bietet – die Staatsanwaltschaft wird dann auf den Weg der Zivilklage verweisen.

  • Moni sagt:

    Zuerst musst du es Myspace melden, dass jemand ohne deine Einverständnis Fotos reinstellt. Normalerweise wird er dann vermahnt und gebeten diese wieder rauszustellen..

  • Secrets sagt:

    Es ist nicht zulässig, da deine persönlichkeitsrechte verletzt werden. Am besten ist eine Löschung über einen Anwalt veranlassen. Meist wird auch hier noch eine Strafsumme verhängt.

  • Wilken sagt:

    Ja, das kannst Du. Du allein bestimmst welche Fotos von Dir erscheinen oder nicht. Es nennt sich das Recht auf das eigene Bild.

  • DR Eisendraht sagt:

    Man sollte ihn schriftlich zur Löschung auffordern – Fristsetzung nicht vergessen. Klage einreichen.

  • Z O N K sagt:

    dann bekommst du 20000 € Schadensersatz



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